Bochum. . Nach der Klage von Leon Goretzka gegen den VfL Bochum wegen seines beabsichtigten Wechsels zu Schalke 04 hat das Bochumer Arbeitsgericht einen Gütetermin am 26. Juli festgesetzt. Derweil sagte Goretzkas Rechtsanwalt der WAZ: „Es gibt eine Ausstiegsklausel. Die Voraussetzungen sind erfüllt.“

Der zähe Wechselstreit um VfL-Jungprofi Leon Goretzka (18) und den VfL Bochum soll erst am 26. Juli vor dem hiesigen Arbeitsgericht verhandelt werden. Für diesen Tag hat Richter Dr. Sascha Dewender, der die 5. Kammer leitet, am Freitag einen Gütetermin anberaumt. Das erklärte das Gericht auf Anfrage. Goretzka selbst, so entschied der Richter, braucht nicht persönlich zu erscheinen.

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Erst am Donnerstag war die Klage der hochgelobten Nachwuchshoffnung bei Gericht eingegangen. Wie Dr. Stefan Bäune (Essen) der WAZ am Freitag sagte, verfolgt die Klage zwei Ziele: Das Gericht soll feststellen, dass das Arbeitsverhältnis des Spielers mit dem VfL Bochum zum 30. Juni beendet sei. Zweitens: Der VfL soll zustimmen, dass Goretzka auf die Transferliste kommt.

Goretzka will für Schalke spielen

Wie berichtet, streiten sich die Parteien, ob in dem bis 2016 datierten Vertrag eine Ausstiegsklausel enthalten ist, die dem Mittelfeldspieler einen Wechsel für eine bestimmte Ablösesumme erlaubt. Es soll um mindestens 2,8 Millionen Euro gehen. Goretzka will ab der nächsten Saison für Schalke spielen. Weil sich die Vereine, der Spieler und sein Berater aber nicht einigen können, wurde nun Richter Dewender als Schiedsrichter bestellt.

Goretzka-Anwalt Dr. Bäune wirkt zuversichtlich. Zur WAZ sagte er am Freitag: „Es gibt eine Ausstiegsklausel. Die Voraussetzungen sind erfüllt.“ Näheres zum Inhalt des Vertrages wollte er nicht verraten.

Denkbar ist, dass die Parteien ihren Streit doch noch außergerichtlich beilegen

Bei einem Gütetermin fragt ein Richter meist, ob man sich gütlich einigen will. Oft deutet er hierbei auch bereits seine vorläufige Bewertung der Rechtslage an. Ein Urteil ist bei so einer Verhandlung nicht möglich (es sei denn, eine Partei erscheint nicht). Sollten sich die Parteien aber nicht einigen, setzt der Richter einen Kammertermin fest. Dann wird vor einem Berufs- und zwei Laienrichtern nach allen Regeln der prozessualen Kunst streitig verhandelt - und das Gericht kann, falls erneut eine Einigung ausbleibt, ein Urteil sprechen.

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Die Terminierung des Goretzka-Prozesses erst Ende Juli setzt die Parteien weiter unter Druck. Denn die Saison in der 1. Liga beginnt bereits am 9. August, die der 2. Liga am 19. Juli. Noch im Juni zu verhandeln, war nicht möglich; die Klage war erst am vergangenen Donnerstag bei Gericht eingegangen. Die Ladungsfrist (ab Zustellung) für einen Gütetermin beträgt laut Gericht mindestens eine Woche.

Ein normaler Prozess würde zu lange dauern

Gut denkbar ist, dass die Parteien ihren Streit trotz Klage doch noch außergerichtlich klären. Zumal: Würde der Gütetermin scheitern, würde ein Kammertermin wohl erst mehrere Wochen später stattfinden. Bei normaler Vorlaufplanung der Kammer wäre dies im September. Ein Eilverfahren hat Goretzka nicht auf den Weg gebracht.