Bochum. . Ein spielsüchtiger Mann (48), der 11.400 Euro von seiner Lebensgefährtin gestohlen hatte, kann nicht bestraft werden. Grund: Die Frau nahm im Gerichtssaal den Strafantrag zurück. Das hätte sie schon vorher getan, wenn die Polizei ihr nicht eine falsche Auskunft gegeben hätte.

Obwohl ein 48-jähriger Mann aus dem Schrank seiner Lebensgefährtin (51) in Bochum insgesamt 11.400 Euro gestohlen hatte, wird er nicht bestraft. Er stand am Donnerstag vor dem Schöffengericht. Doch die Richter stellten das Verfahren nach nur einer halben Stunde ein. Grund: Er ist zwar in Herne gemeldet, lebte aber in häuslicher Gemeinschaft mit der Geschädigten in Bochum. Und die nahm ihren Strafantrag im Prozess wieder zurück. Bei einer solchen Konstellation kann das Gericht den Täter nicht mehr verurteilen. Die Prozesskosten trägt die Landeskasse.

Der Angeklagte ist spielsüchtig. Er nennt sich selbst einen „Quartalsspieler“: Immer wenn jemand aus seinem Umkreis sterbe, gehe er an Automaten in Spielhallen. „Ich gehe Wochen, Monate, Jahre daran vorbei und schmeiße keinen Cent rein“, sagte er. Nur nach einem Todesfall spiele er dann wie wild.

Im Dezember 2010 und im November 2011 war dies offenbar der Fall. Er stahl seiner Partnerin einmal 7400 Euro und einmal 4000 Euro. „Ich habe das Bargeld immer nach und nach aus dem Schrank geholt.“ Alles Geld verzockte er.

„Dann hat ihnen die Polizei eine falsche Auskunft gegeben“

Nach dem zweiten Diebstahl war er kurzzeitig abgetaucht. Die Frau erstattete einen Strafantrag, auch für den ersten Fall. Weil sie ihm dann aber verziehen hatte, wollte sie den Strafantrag zurücknehmen. Die Polizei habe ihr gesagt, erklärte sie vor Gericht, dass das jetzt nicht mehr gehe. „Dann hat Ihnen die Polizei eine falsche Auskunft gegeben“, sagte Richter Werner Pattard. Daraufhin nahm die Frau ihren Strafantrag noch im Gerichtssaal zurück. „Wenn ich gewusst hätte, dass das möglich ist, hätte ich ihn längst zurückgenommen.“

Täter und Opfer sind weiterhin ein Paar. Der Schaden wird wohl bleiben. Die Frau: „Er will versuchen, das Geld zurückzuzahlen, aber ich denke mal...“ Dann brach der Satz ab, denn ihr Partner, ein arbeitsloser Straßenbauer, lebt von Hartz IV. Der Richter ergänzte: „Weg ist weg.“

Der Angeklagte will jetzt eine Therapie gegen die Spielsucht machen. Der Richter ermahnte ihn eindringlich dazu. Für den Fall, dass er dies nicht täte, meinte der Richter zu der Zeugin: „Sie haben die Erlaubnis, ihn irgendwo hinzutreten.“ Er beeilte sich dann aber hinzuzufügen: „Natürlich nur im übertragenen Sinne.“ Die Frau: „Schade.“