Bochum. . Nach einer schweren Attacke an der U-Bahn-Einfahrt am Bochumer Rathaus ist am Mittwoch einer der Täter (23) mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Das Opfer (19) wurde damals auf die Gleise geprügelt und geschubst und musste eine Nacht lang auf die Intensivstation.
Die Tat war ebenso unsinnig wie lebensgefährlich: Ein 19-jähriger Mann war am 7. September 2012 von einer Gruppe junger Männer auf die Gleise der Bogestra-Bahn am Rathaus geprügelt und geschubst worden. Einer der Täter (23) wurde dafür am Mittwoch verurteilt.
Das Opfer hatte sich damals um 22.10 Uhr an der Hans-Böckler-Straße an der Einfahrt der Straßenbahn in den U-Bahnbereich aufgehalten. Ohne jeden Grund schlug der Angeklagte, der bei dem Festival „Musiksommer“ Schnaps und Bier gebechert hatte, dem 19-Jährigen ins Gesicht. „Ich habe ihm eine gegeben.“ Andere aus der Gruppe gingen dann ebenfalls auf ihn los. Am Ende lag das Opfer auf den Gleisen - und wenig später eine Nacht lang mit einer Gehirnerschütterung und Prellungen am ganzen Leib auf der Intensivstation. Kurz nach der Tat höhnte der 23-Jährige, die Attacke sei „voll lustig“ gewesen. Sein Verteidiger meinte über die Gewaltattacke: „Die Tat ist mittlerweile schon fast Alltag.“
Angeklagter drückte sich mit faulen Ausreden um Sozialstunden
Der geständige Angeklagte, der bald eine Ausbildung beginnt, ist wegen Körperverletzung und vielfachen Kupferdiebstahls vorbelastet. Deshalb kam er mit einer Vorstrafe von acht Monaten Haft auf Bewährung in den Prozess. Außerdem hatte er von 100 Sozialstunden (Bewährungsauflage) seit dem vorigen Oktober nur 31 abgeleistet und dafür teilweise faule Ausreden aufgetischt.
Trotzdem musste er auf Antrag einer Staatsanwältin auch diesmal nicht in den Knast. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung (plus nun 120 Sozialstunden). Richter Dr. Axel Deutscher: „Sie haben Ihre Joker-Karten hier aufgebraucht.“ Wenn er die Auflagen nicht erfüllte, gelte dies: „Eins-sechs absitzen an der Castroper Straße am Stadion. Ich nehme an, die Adresse ist Ihnen bekannt.“ Für Auswärtige: Er meinte die JVA Bochum.
Die Verfahren gegen die übrigen Mittäter (noch nicht erwachsen) laufen gesondert.