Bochum/Essen/Dortmund. Das Zollfahndungsamt Essen ist bei einer groß angelegten Durchsuchung Kupferschmugglern auf die Schliche gekommen. Bereits seit Anfang letzten Jahres ermittelten die Zollfahnder im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum in dieser Sache. Der Schmuggel soll einen Steuerschaden von neun Millionen Euro verursacht haben.
Einer sechsköpfigen Bande von Kupferdieben ist das Zollfahndungsamt Essen auf die Schliche gekommen. Bereits seit Anfang letzten Jahres ermittelten die Zollfahnder im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum in dieser Sache. Das teilt das Zollfahndungsamt Essen am Dienstag mit.
Die 32- bis 55-jährigen deutsch-russischen Täter sowie ein 54-jähriger Ukrainer stehen im Verdacht, tonnenweise industrielle Kupferprodukte mit gefälschten Rechnungen aus der Ukraine und Russland nach Deutschland eingeführt und im Zuge des anschließenden Weiterverkaufs im Inland planmäßig die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinterzogen zu haben.
Auf den dem Zoll präsentierten Rechungen legten die Täter einen Kupferpreis von rund 400 Euro pro Tonne für ihre Einfuhren zugrunde, während der tatsächliche Preis des Kupfers im Tatzeitraum von Februar 2011 bis Mai 2012 bei über 6000 Euro je Tonne lag - Tendenz steigend. Nach dem Stand der Ermittlungen ist geht das Zollamt von insgesamt 95 derartigen Einfuhren aus. Der durch Einfuhr und Weiterverkauf der Kupferprodukte angerichtete Steuerschaden liegt bei mindestens neun Millionen Euro.
Großangelegte Durchsuchung
Der 54-jährige Ukrainer, der seit Mai 2012 in Untersuchungshaft sitzt, muss sich zurzeit vor dem Landgericht Bochum verantworten. Die anderen Bandenmitglieder sind bei einer großangelegten gemeinsamen Durchsuchungsaktion von Staatsanwaltschaft und Zollfahndung am Mitte Januar mit bereits bestehenden Haftbefehlen festgenommen worden.
Bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Dortmund, Oer-Erkenschwick, Nordkirchen, Lünen und Selm fanden die Beamten zahlreiche Geschäftsunterlagen und sonstige Beweismittel. Bei dem erheblichen Steuerschaden müssen die Beteiligten im Falle einer Verurteilung mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen.