Bochum. . Ein Autofahrer (29) aus Bochum ist nach einer Pfefferspray-Attacke auf einen Jogger zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Bewährung gab es nicht. Das Gericht wollte damit ein Zeichen setzen gegen Aggression im Straßenverkehr. Der Autofahrer war zur Tatzeit nicht vorbestraft.

Diese Aggression im Straßenverkehr ließ sich das Bochumer Schöffengericht nicht mehr bieten: Die Richter verhängten für einen 29-jährigen Autofahrer, der einen Jogger mit Pfefferspray besprüht hatte, neun Monate Haft - ohne Bewährung. Der Autofahrer war zur Tatzeit nicht vorbestraft.

Am 27. Juni 2012 gegen 14 Uhr wollte ein junger Jogger über die Fahrbahn der Gahlenschen Straße in Bochum-Hamme laufen. Laut Gericht vertraute er darauf, dass ein herannahender BMW für ihn bremsen würde. Doch der Autofahrer aus Bochum verzichtete nicht auf seine Vorfahrt und fuhr weiter, so dass der Jogger auf den Gehweg zurückspringen musste. Aus Verärgerung schlug er auf den hinteren Kotflügel des Wagens - und joggte weiter. Der Kotflügel blieb zwar unbeschädigt, aber der Autofahrer war so sauer, dass er hinter dem Jogger herfuhr, neben ihm die Scheibe herunterkurbelte und ihn beleidigte („Hurensohn“, „Prolet“ u.a.).

Gefühlte drei Tage Chili

Dann eskalierte die Sache weiter. Der BMW-Fahrer hielt an und stieg aus. Der Jogger wollte ihn mit seinem Handy fotografieren. Der Beifahrer, Vater der Fahrers, hatte aber etwas dagegen. Plötzlich zückte der 29-Jährige ein Pfefferspray und sprühte es dem Jogger aus ein bis zwei Metern Entfernung ins Gesicht, kurz darauf ein zweites Mal in die Augen und den geöffneten Mund. Danach flüchteten Vater und Sohn. Über die Handy-Fotos wurden sie aber von der Polizei identifiziert.

Dem Jogger wurden in einem angrenzenden Autohaus die Augen ausgespült. Danach wurde er im Krankenhaus behandelt. Im Prozess sagte er, dass er neben den Augenproblemen sich drei Tage lang so gefühlt habe, als habe er nur Chili gegessen.

Den Führerschein darf der Autofahrer behalten

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Karl-Heinz Bösken findet im Urteil deutliche Worte. Der Straßenverkehr sei eine der Grundlagen unserer Gesellschaft. Jeder Bürger müsse an ihm gezwungenermaßen teilnehmen. Er müsse darauf vertrauen dürfen, nicht wegen eines verkehrsrechtlichen Fehlverhaltens, das möglicherweise als Provokation verstanden worden sein könnte, verfolgt, beleidigt und mit Pfefferspray attackiert zu werden. Deshalb seien hier klare staatliche Sanktionen in Form von vollstreckbaren Freiheitsstrafen erforderlich. So ein Verhalten dürfe ein Gericht nicht dulden.

Den Führerschein durfte der Angeklagte, der im Prozess schwieg, behalten. Grund: Weil die Staatsanwaltschaft ihm damals direkt nach der Anzeige die Fahrerlaubnis nicht weggenommen hatte, hielt das Gericht es jetzt für unangemessen, es ein Jahr später zu tun.

Gegen das Urteil wird der Autofahrer wohl Berufung einlegen.