Bochum. . Eine Lagerfachkraft hat am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Bochum erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung geklagt. Sein Arbeitgeber hatte den Mann gefeuert, weil er trotz Krankenscheins bis drei Uhr nachts in der Disco gewesen war. Die Richter hielten die Sanktion für unangemessen.
Wer einen Krankenschein hat, sich aber gleichzeitig bis drei Uhr früh in einer Disco amüsiert, muss nicht unbedingt eine Kündigung akzeptieren. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom Mittwoch hervor.
Ein Mitarbeiter einer Bochumer Firma für Lagersysteme war im vorigen Januar zehn Tage lang wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben. Bettruhe hatte der Arzt nicht verordnet. Nach einigen Tagen besuchte die Lagerfachkraft eine Disco bis drei Uhr früh und verließ sie erst, als es eine Massenschlägerei gab. Nach Überzeugung des Arbeitgebers hatte er damals als DJ auch Platten aufgelegt, das habe er auf „Facebook“ so geschrieben. Das Verhalten sei „grob gesundheitswidrig“ und „schwerwiegendes Verschulden“. Es folgte die fristlose Kündigung.
Arbeitgeber lehnte einen Vergleich mit 1000 Euro Abfindung ab
Damit blitzte die Firma aber vor Gericht ab. Die 5. Kammer zitierte mehrere Obergerichte, die in viel schwereren Fällen krank geschriebene Arbeitnehmer vor einer Kündigung bewahrt hatten: Einer war sogar trotz Schulterbruchs einen Marathon gelaufen.
Der Lager-Mitarbeiter bestritt, in der Disco Platten aufgelegt zu haben. Den anderslautenden Text bei Facebook habe er nur deshalb geschrieben, um zu gucken, ob ihm der Arbeitgeber nachspioniere.
Einen Vergleich (keine Kündigung, aber trotzdem Jobverlust mit 1000 Euro Abfindung) lehnte der Arbeitgeber ab. Daraufhin entschied das Gericht gegen ihn: Das Arbeitsverhältnis dauert fort. Jetzt geht es wohl in die Berufung.