Bochum. . Nach einem gewalttätigen Junggesellenabschied in der Bochumer Innenstadt ist ein 20-jähriger Neonazi zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sein Bruder (25) ebenfalls ein Neonazi, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Nach Gewalttätigkeiten beim Junggesellenabschied seiner Bruders (25) ist am Freitag ein 20-jähriger Neonazi vom Bochumer Landgericht zu 15 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sein mitangeklagter Bruder ebenfalls ein Neonazi und bereits wegen Totschlags eines Punks in Dortmund vorbestraft, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Gericht machte dafür unter anderem „Ermittlungsfehler“ verantwortlich.
In der Nacht des 26. Juni 2011 hatte der 25-jährige, der wie sein Bruder in Lüdinghausen lebt, in einer Table-Dance-Bar in Bochum mit mehreren Kumpels kräftig gefeiert. Er trug ein Ballett-Röckchen. Sein jüngerer Bruder (damals zwei Promille Alkohol) schlug einem anderen Gast (28), ein Rumäne, völlig grundlos mit der Faust ins Gesicht. Die Polizei erteilte den Brüdern und ihren Kumpels Platzverweis.
Als sie zum Hauptbahnhof gingen, gab es aber erneut Ärger aus der Gruppe. Ein Passant wurde massiv ins Gesicht geschlagen und später getreten. Das Opfer erlitt einen Nasenschiefstand und Blutergüsse. Das Gericht konnte als Mittäter (ein Schlag ins Gesicht) aber nur den 20-Jährigen feststellen, nicht, wie angeklagt, auch seinen älteren Bruder.
Provokante Symbole im Gerichtssaal
Dieser war erst im Januar 2013 wegen Gewalttaten in Dortmund zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bochumer Vorwürfe hatte er bis 17. April rund vier Wochen in U-Haft gesessen. Dafür wird er jetzt entschädigt - mit 25 Euro pro Hafttag.
Beide Angeklagte trugen im Prozess Kleidung mit Schriftzügen, die von Hass und Terror sprachen. Außerdem grinsten sie häufig. Der verurteilte 20-Jährige (wegen Gewalt ebenfalls massiv vorbestraft) erschien zum Urteil vor der 8. Strafkammer in Bermuda-Shorts (mit militärischem Tarnmuster) und tippte während der Urteilsbegründung teilweise unter der Bank auf seinem Handy.