Bochum. Ein Bochumer Rechtsanwalt darf weiter mit dem Satz werben: „Scheidung Online spart Zeit, Nerven und Geld.“ Das Oberlandesgericht Hamm hält dies für zulässig und wies damit eine Klage der Rechstanwaltskammer ab. Diese wollte dem eigenen Mitglied diese Werbung verbieten lassen.
Ein Bochumer Rechtsanwalt darf auf seiner Internetseite weiter mit dem Satz werben: „Scheidung Online spart Zeit, Nerven und Geld“ - jedenfalls bei einvernehmlichen Trennungen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt. Der Anwalt war von der für Bochum zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamm auf Unterlassung verklagt worden.
3500 Scheidungen durchgeführt
Die Berufsstandsvertretung meinte, die Werbung enthalte unzutreffende Aussagen und würde Mandanten anlocken wollen auf Kosten der Sachlichkeit. Das OLG hält die Werbung aber für zulässig. Sowohl was die Zeit als auch die Kosten beträfe, sei die Werbung zutreffend und nicht irreführend. Auch der Hinweis aufs Sparen von Nerven sei nachvollziehbar, weil der Mandant nur elektronisch mit dem Anwalt kommuniziere. Das könnte psychisch weniger belastend sein. Seit 2003 hat die Kanzlei schon mehr als 3500 Scheidungen online durchgeführt.