Bochum. . Das Bochumer Arbeitsgericht wird hinter die historische Schulfassade des ehemaligen Gymnasiums am Ostring ziehen. Die Fassade wird in das neue Justizzentrum integriert. Das Arbeitsgericht kommt in den zweiten Stock - über die Kantine.

Das Bochumer Arbeitsgericht wird hinter der historischen Fassade des ehemaligen Gymnasium am Ostring eine neue Heimat finden. Das berichtete am Donnerstag der Direktor des Arbeitsgerichts, Christian Vollrath, beim traditionellen Neujahrsempfang im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen an der Königsallee. Dort stellte er vor über 100 Gästen aus der gesamten Justiz einen Teil der Pläne für das neue Justizzentrum vor, das seit vorigen November gebaut wird und Ende 2015 fertig sein soll. Der Termin werde sicherlich auch eingehalten, meinte Vollrath in launigem Ton. Man sei hier ja schließlich „nicht in Berlin“.

Das Arbeitsgericht zieht mit seinen fünf einzelnen Kammern in den zweiten Stock des neuen Gebäudetraktes, der hinter der alten Schulfassade errichtet wird. Darunter kommt die Kantine, darüber die Bibliothek.

Staatsanwaltschaft erhält abhörsichere Leitungen

„Wir sind bei absoluten Detailplanungen angekommen“, sagte Vollrath. Selbst die Höhe der Richtertische in den Sälen sei ein Thema. Außerdem werde die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls in das Justizzentrum einzieht, zum Beispiel abhörsichere Telefonleitungen erhalten.

Vollrath blickte aber auch zurück. Im vergangenen Jahr gingen beim Arbeitsgericht 2794 neue Klagen wegen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein. Das waren acht Prozent mehr als im Jahr 2011. Fast gleich so viele Fälle konnten im abgelaufenen Jahr aber auch erledigt werden, wie es gestern hieß.

Vollrath nannte auch eine zumindest für juristische Laien überraschende Zahl: Nur sieben Prozent alle Fälle wurden mit einem Urteil abgeschlossen. Die große Mehrheit (56 Prozent) endete mit einem Vergleich zwischen den Parteien. Die verbleibende Klagen wurden im Laufe des Verfahrens zurückgenommen oder erübrigten sich sofort nach Klageerhebung, weil die Forderungen des Klägers rasch erfüllt wurden.

Vor allem geht es um Bestandsstreitigkeiten wie Kündigungsschutzklagen

Am meisten ging es vor dem Arbeitsgericht im vorigen Jahr um Bestandsstreitigkeiten (37 Prozent). Dabei geht es zum Beispiel um Kündigungen, Entfristungen oder die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis besteht. Zweithäufigster Streitpunkt sind vermeintlich ausstehende Zahlungen.

Fast 92 Prozent aller Klagen konnte das Arbeitsgericht im vorigen Jahr binnen eines halbes Jahres erledigen. „Eine beachtliche Zahl“, so Vollrath. Rund 80 Prozent seien sogar nach spätestens drei Monaten abgeschlossen worden. Zurzeit gelänge es, neu eingehende Klage innerhalb von zwei bis drei Wochen zur Güteverhandlung zu bringen.