Bochum. . Wegen ihrer gegelten Fingernägel aus lichtgehärtetem Kunstharz ist eine Pflegekraft der AWO abgemahnt worden, außerdem wegen zwei Reisekostenabrechnungen. Gegen die Sanktionierung klagte die 44-Jährige, eine Betriebsrätin - und hatte Erfolg.

Die Fingernägel der 44-jährigen Pflegefachkraft sind gegelt und aus lichtgehärtetem Kunstharz. Und auch einen Tick länger als gewöhnliche. Dafür hatte die Frau vom Arbeitgeber, der Awo, zwei Abmahnungen erhalten, weil das eventuell unhygienisch sei. Gegen die Sanktion klagte die Frau am Dienstag vor dem Bochumer Arbeitsgericht und hatte Erfolg. Die Awo, urteilte die 2. Kammer, muss die „Abmahnungen ersatzlos aus der Personalakte entfernen“.

Das Gleiche gilt für zwei weitere Abmahnungen, die die Klägerin nach angeblich umstrittenen Reisekostenabrechnungen erhalten hatte. In einem Fall soll es nur um ein falsches Datum und 5,60 Euro gehen, in dem anderen Fall um einen teilweise fraglichen Anspruch und rund 20 Euro. Für das Gericht waren alle Abmahnungen unberechtigt.

Verdi hat den „Eindruck, dass hier eine Betriebsrätin eingeschüchtert werden soll“

Die Pflegekraft arbeitet seit 18 Jahren bei der Awo. Nie habe sich jemand wegen der Fingernägel, die nur 1 bis 2 Millimeter über die Fingerkuppe hinausragen würden, beschwert, sagt sie. Auf Arbeitgeberseite war von 5 bis 6 Millimeter die Rede.

Die Klägerin ist aktive Betriebsrätin. Verdi-Gewerkschaftssekretärin Agnes Westerheide sieht da einen Zusammenhang: „Wenn man sich die Begründungen für die Abmahnungen anschaut, drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Betriebsrätin eingeschüchtert werden soll, die gegen Missstände am Arbeitsplatz aufmuckt." Die Abmahnungen hätten begonnen, als die Klägerin als Beschäftigte mit Entlastungsanzeigen auf die unzureichende Personalbesetzung im Pflegebereich aufmerksam gemacht und sie als Betriebsrätin die zunehmende Anordnung von Überstunden kritisiert hätte.