Bochum. . Nach einer schweren Messerattacke am Südring/Ecke Kortumstraße steht ein 37-jähriger Bochumer seit Montag vor dem Schwurgericht. Er soll einem Fußgänger mit einem Filetiermesser zweimal in den Bauch gestochen haben. Nun droht ihm die Psychiatrie.

Die Tat war der Alptraum eines jeden Fußgängers - plötzlich zückt ein wildfremder Mann ein langes Messer und sticht ohne Grund zu. So soll es am 3. Oktober gegen 5 Uhr früh an der Kreuzung Kortumstraße/Südring gewesen sein. Ein 37-jähriger Bochumer steht deshalb seit Montag vor dem Schwurgericht. „An den Vorfall kann ich mich nicht erinnern“, sagte er. Er habe einen „Blackout“ gehabt. Jedoch meinte er auch: „Es tut mir alles natürlich leid.“

Der berufslose Beschuldigte lebt seit der Bluttat in „Eickelborn“, einer geschlossenen Psychiatrie. Diagnose: „chronisch verlaufende schizophrene Psychose.“ Deshalb seien weitere schwerwiegende Übergriffe zu erwarten, befürchtet die Staatsanwaltschaft. Die Schwurrichter prüfen jetzt, ob der 37-Jährige unbefristet in der Forensik untergebracht wird. Zum Schutz der Allgemeinheit. In ein Gefängnis soll er nicht, weil er wohl schuldunfähig ist.

Das Messer will er nur zum eigenen Schutz eingesteckt haben

Dem Beschuldigten merkt man seine Krankheit äußerlich nicht an. Er spricht völlig unauffällig. Zur Tatzeit soll er aber wie von Sinnen gewesen sein. Der Vorwurf: Er beleidigte zwei junge Fußgänger (Anfang 20) wegen ihrer augenscheinlich ausländischen Nationalität und ihres islamischen Glaubens, holte ein 18 Zentimeter langes Filetiermesser hervor, drohte damit vor dem Hals eines Opfers und stach dann zweimal in den Bauch. Die Wunden waren bis zu drei Zentimeter tief. Die sofort alarmierte Polizei konnte den Messerstecher kurz darauf schnappen.

Bei den späteren Vernehmungen meinte er, dass er von den anderen Passanten in „islamistisch missionarischer Weise“ angegangen worden sei. Er habe den Eindruck gehabt, sie seien auch gewaltbereit. Sein Filetiermesser habe er damals auch nur dabei gehabt, um sich zu „wehren“. weil er schon „öfter“ auf der Straße zusammengeschlagen worden sei, einmal sei er sogar „halbwegs verschleppt“ worden. Belegen kann er diese Aussagen aber offenbar nicht.

Seiner Psychose-Erkrankung ist er sich bewusst; er wird auch medikamentös eingestellt. Allerdings: „Ich halte mich nicht für gefährlich.“

Der Prozess wird fortgesetzt.