Bochum. In einem Prozess um eine Gewalttat vor einer Bochumer Disco ist es zum Eklat gekommen. Ein Strafverteidiger fiel einem anderen Strafverteidiger ins Wort. „So einen unverschämten Anwalt habe ich in 20 Jahren nicht erlebt“, zürnte er. Der Richter musste die Verhandlung unterbrechen.

Zu einem Eklat ist es am Dienstag im Bochumer Amtsgericht gekommen. „So einen unverschämten Anwalt habe ich in 20 Jahren nicht erlebt“, zürnte ein Bochumer Strafverteidiger lautstark mitten im Prozess, stand auf, verließ hochgradig verärgert den Saal und kündigte eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer über seinen Kollegen an. Der Grund: Der Anwaltskollege aus der Nachbarstadt Dortmund war ihm bei einer Erklärung ins Wort gefallen. Das Prozessklima war ohnehin schon gewitterschwanger.

Wegen des Zorns des Bochumer Verteidigers unterbrach der Richter, der die Wortunterbrechung seinerseits missbilligte, die Sitzung für 15 Minuten. Als der verärgerte Anwalt zurückkam, meinte er: „So, vielleicht werde ich ja jetzt NICHT unterbrochen.“ Das wurde er auch nicht. Dennoch wurde sein Unmut aufs Neue erregt, diesmal durch den Staatsanwalt. Dieser sprach von „Zirkus“, der da gerade veranstaltet worden sei. Der Verteidiger konterte: „,Zirkus’ finde ich unangemessen.“ Er wolle sich sein Recht, bei Erklärungen nicht unterbrochen zu werden, nicht erst erstreiten müssen.

Ex-Türsteher erhalten Bewährungstrafen

In dem Fall ging es um eine schwere Gewalttat vor einer Disco am Bermuda-Dreieck im Mai 2011. Ein Feuerwehrmann (26) war damals wegen eines Streits aus der Disco geflogen. Das passte ihm nicht. Betrunken kehrte er zurück. Weil er laut Urteil ein Messer aufblitzen ließ, brachten ihn die damaligen zwei Türsteher (35, 42) gewaltsam zu Boden. Dort wurde der bereits reglose Gast noch getreten und schwer verletzt (Schneidezahn weg, Gehirnerschütterung).

Der Gast muss wegen der Messerattacke 4500 € Geldstrafe zahlen (90 Tagessätze). Die Ex-Türsteher bekamen Bewährungsstrafen von neun bzw. 15 Monaten. Der eine (massiv vorbestraft) muss auch 100 Sozialstunden leisten; der andere, ein Kampfsportler, 1500 Euro zahlen.

Alle Angeklagten waren nur geringfügig oder gar nicht geständig.