Bochum. . Eine Bananenschale hat einer dreifachen Mutter möglicherweise das Leben gerettet. Ihr Ehemann hatte auf sie eingestochen und war dabei auf einer Schale ausgerutscht. Die Frau wurde am Ende nur leicht verletzt. Der Täter bekam am Donnerstag drei Jahre Haft.

Möglicherweise hat eine Bananenschale einer dreifachen Mutter aus Wattenscheid das Leben gerettet. Darauf war ihr 42-jähriger Ehemann ausgerutscht, als er am 26. Juni mit einem Küchenmesser auf sie einstach. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er am Donnerstag vom Schwurgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte Glück, dass die Richter nicht auf versuchten Totschlag erkannten. Dann wäre er härter bestraft worden.

Die Ehe war zuletzt völlig zerrüttet. Grund: Der schmächtig gebaute Mann war dem Alkohol im Übermaß zugetan und wurde dann aggressiv und schlug seine Frau sogar. Vielfach gab es Polizeieinsätze, weil er zu Hause in Wattenscheid im betrunkenen Zustand wieder einmal ausgerastet war. Auch als er im Jahr 2011 ausziehen musste und die Frau mit den drei Kindern allein lebte, gab er keine Ruhe, weil er die Trennung nicht akzeptierte. Einmal drohte er ihr in der Straßenbahn, sie zu töten, selbst wenn er dafür in den Knast käme. Ein andermal meinte er: Wenn sie nicht mit ihm telefoniere, „werde ich Dich stechen“.

Frau hielt sich schützend einen Müllsack vor den Bauch

So kam es am Morgen des 26. Juni denn auch. Mit einem Messer mit zwölf Zentimeter langer Klinge kreuzte er in Wattenscheid vor der Haustür seiner Noch-Ehefrau auf, die gerade eines ihrer Kinder in den Kindergarten bringen wollte. Der Mann drängte sich durch die Haustür des Mehrfamilienhauses und stach auf seine Frau ein.

Zufällig wollte die Frau aber gerade einen Müllbeutel hinausbringen. Diesen hielt sie nun schützend vor den Bauch. Bis zum Heft stieß der Täter die Klinge in diesen Sack. Dadurch fiel Restobst auf den Boden, auch eine Bananenschale, auf der der Mann dann ausglitt. Die Frau wurde nur leicht durch zwei oberflächliche Schnittwunden am Handgelenk verletzt. Kurz darauf wurde der Täter von der Polizei geschnappt.

„Ehefrauen sind kein Eigentum, mit dem man machen kann, was man will“

Zur Tatzeit hatte er 3,43 Promille Alkohol im Blut. Schuldunfähig war er deshalb aber nicht. Im Prozess war er geständig und reuig. Trotz zehn Vorstrafen (jeweils mit Geldstrafen) sitzt der Mann, der als Küchenhilfe jobbte, jetzt das erste Mal im Gefängnis.

Meist werden Alkoholkranke nach so einer Tat nicht nur hinter Gitter, sondern werden auch in eine geschlossene Entziehungsanstalt eingewiesen. Das ordnete das Gericht aber nur deshalb nicht an, weil der Täter kaum Deutsch spricht und eine Therapie deshalb kaum Chancen hat. Vor 20 Jahren war er aus Sri Lanka nach Deutschland gekommen, hatte sich aber nie integrieren wollen, wie es im Urteil hieß.

Außerdem sagte ihm Richter Hans-Joachim Mankel: „Ehefrauen sind kein Eigentum, mit dem man machen kann, was man will, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Jedenfalls nach unserer Rechtsordnung. Und die ist maßgebend.“