Bochum. . Zu fünf Jahren und neun Monaten Haft hat das Schwurgericht einen Bochumer (48) verurteilt, weil er auf einen Zechkumpan (49) mit einem Küchenmesser losgegangen war. Das Opfer wurde sehr schwer verletzt. Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag.
Eine furchtbare Messerattacke bei einem Trinkgelage hat das Schwurgericht am Donnerstag als versuchten Totschlag gewertet - und den Täter (48) zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Bei der potenziell lebensgefährlichen Tat habe er „den möglichen Tod zumindest billigend in Kauf genommen“. Der Angeklagte hat 23 Vorstrafen, viele davon wegen Gewalt. Rund 15 Jahre hatte er schon im Knast gesessen.
Der Bochumer, der früher als Schlosser, Schmied, Matrose und Bauarbeiter tätig war, hatte am 28. Juni 2011 vormittags hinter dem Bochumer Rathaus und am Nachmittag zu Hause in Stahlhausen Unmengen Bier in sich hineingeschüttet (2,1 Promille). Als er sich über einen Gast wegen dessen Körperbehinderung lustig machte, wurde er von einem anderen Zechkumpan (49) dafür geohrfeigt. Da griff der Hausherr zu einem langen Küchenmesser und versetzte dem 49-Jährigen zwei Stiche ins Gesicht und einen gegen den Hals. Erst weil ein Zeuge ihn wegriss, ließ der Wütende von seinem Opfer ab.
Narbe und Taubheitsgefühle
Der Tatort war, wie Richter Hans-Joachim Mankel sagte, „über und über mit Blut besudelt“. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer bis heute eine sichtbare Narbe und Taubheitsgefühle zurückbehielt. Im Prozess bedauerte der Täter die Verletzungen. Trotzdem sagte er dem Opfer: „Aber den Rest bist du selbst schuld, weil du so ein Streithammel bist.“
Einen Teil der Strafe kann der Täter in der geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen. Das ordnete das Gericht ebenfalls an.