Bochum. . Nach einer akut lebensgefährlichen Messerattacke auf seine damalige Freundin (38) steht jetzt ein 42-jähriger Bochumer vor dem Schwurgericht. Vorwurf: Versuchter Totschlag. Die Klinge war nur fünf Millimeter vor der Halsschlagader steckengeblieben.

Die 15 Zentimeter lange Messerklinge war nur fünf Millimeter vor der Halsschlagader steckengeblieben. Nur wegen dieses Zufalls konnte das Leben der 38-jährigen Frau aus Bochum-Querenburg in einer Not-OP gerettet werden. Der Mann, der das getan haben soll, ist ihr damaliger Freund. Seit Donnerstag steht der 42-jährige Bochumer vor dem Schwurgericht. Staatsanwalt Jochen Kodal wirft ihm einen versuchten Totschlag vor.

Es war ein Drama auf Leben und Tod. Am 7. Januar 2012 um 23 Uhr soll der Angeklagte dreimal mit einem Küchenmesser auf den Hals und den Kopf der Frau eingestochen haben. Tatort war ihre eigene Wohnung. Als Motiv vermutet die Staatsanwaltschaft die Trennungsabsicht der Frau. Der Mann soll gesagt haben: Wenn ich dich nicht haben kann, dann niemand. Zur Tatzeit hatte er wieder einmal schwer getrunken. Diesmal hatte er gut zwei Promille Alkohol intus gehabt.

Massiv vorbestraft

Die schwer verletzte Frau konnte damals zu einer Nachbarin flüchten. Diese Frau alarmierte sofort die Polizei, so dass die Rettungskräfte das Opfer schnell in einen OP-Saal bringen konnten. Die 38-Jährige hat zwei minderjährige Kinder; sie waren bei der Bluttat bei ihrem Vater.

Der Angeklagte war im Tathaus gefasst worden. Dort gab er die Attacke auch zu. Seitdem sitzt er in U-Haft. Hafterfahrung hat er reichlich: Bereits 2007 war er zu drei Jahren verurteilt worden, weil er zum Zwecke des Versicherungsbetruges seine kleine Bäckerei in Bochum angezündet hatte. 100.000 Euro hatte er erschwindeln wollen. Nach zwei Dritteln der Haftzeit kam er auf freien Fuß.

Erst am 19. Juli wird er sich zu den Vorwürfen äußern.