Bochum. . Der ehemalige Küchenleiter der Uni-Mensa klagte am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht gegen seine Versetzung in eine viel kleinere Hochschul-Mensa. Denn dadurch fühlt er sich um zwei Hierarchiestufen degradiert. Sein Ziel erreichte er aber nicht. Er schloss einen Vergleich.

Der frühere Küchenleiter der Bochumer Uni-Mensa musste am Mittwoch am Arbeitsgericht kleine Brötchen backen. Vor zwei Wochen war er von seinem Arbeitgeber, dem Akafö, in eine viel kleinere Hochschul-Mensa in Gelsenkirchen versetzt worden. Es soll Beschwerden von untergebenen Küchenmitarbeitern wegen angeblich mangelnden Führungsverhaltens gegeben haben. Der Küchenleiter klagte dagegen.

Seit 2011 hatte er die Uni-Mensa-Küche mit 70 Mitarbeitern geleitet. In der Küche in Gelsenkirchen sind nur 20 beschäftigt. Hinzu kommt, dass es dort bereits einen Küchenchef gibt. Der weilt zurzeit zwar auf einer Fortbildung. Aber dessen Vertreterin soll den Kläger „angewiesen“ haben, „einfache Tätigkeiten zu machen.“ Um zwei Hierarchiestufen fühlt sich der Kläger degradiert.

„Lassen Sie sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen!“

Richter Dr. Sascha Dewender appellierte aber das Selbstbewusstsein des Klägers: „Meine Großmutter hätte gesagt: Lassen Sie sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen!“ Er sei seinerzeit doch schließlich als Küchenleiter eingestellt worden. „Dass sie dann der Kartoffelschäler sind, geht natürlich nicht.“

Die Parteien schlossen einen Vergleich: Künftig wird der Kläger auch in Gelsenkirchen als Küchenchef beschäftigt. Wie das mit dem bisherigen Chef dort weitergeht, ist noch zu klären. Der Vertrag des Kläger ist nur bis Sommer 2013 befristet.