Bochum.. Eine 52-jährige Betriebsrätin hat sich vor dem Arbeitsgericht gegen ein Hausverbot gewehrt. Jetzt darf sie zumindest wieder ohne Kontrolle zu ihren Betriebsratstreffen gehen. Hintergrund ist unter anderem eine Unterschriftenaktion, die sie initiiert hatte.

Erst schickte ihr die Geschäftsführung eine Kündigung nach 22-jähriger Anstellung, kurz darauf kam auch noch ein Hausverbot hinterher. Das will sich eine 52-jährige Betriebsrätin nicht bieten lassen. Am Donnerstag landete sie vor dem Bochumer Arbeitsgericht zumindest erst einmal einen Teilerfolg.

Die Frau sitzt im neunköpfigen Betriebsrat von „P-D Refractories“ (ehemals Dr . C. Otto Feuerfest) in Dahlhausen. Rund 220 Menschen arbeiten bei der Firma für feuerfeste Erzeugnisse wie zum Beispiel Schamottesteinen. Im vorigen Januar wurde ihr gekündigt mit der Begründung, dass ein Teil des Betriebes geschlossen worden sei. Außerdem wurde sie für die Kündigungsfrist bis August freigestellt.

Der Kündigung folgte ein Hausverbot

Als Anfang Februar auch noch ein Hausverbot nachkam wegen angeblicher Störung des Betriebsfriedens und der Arbeitsabläufe, war die Situation eskaliert. Schließlich ist die Frau trotz ihrer Freistellung weiterhin Mitglied des Betriebsrates. Erlaubt war ihr nur, mit Zustimmung des Betriebsratsvorsitzenden an Treffen des Betriebsrats teilzunehmen. Wie ihr Rechtsanwalt Michael Dornieden sagte, musste sie an der Pforte einen Besucherschein ausfüllen. Sogar ihr Gang aufs WC sei vom Pförtner auf dem Schein „akribisch vermerkt“ worden.

Hintergrund des Streites ist unter anderem eine Unterschriftenaktion der Frau mit dem Ziel einer vorgezogenen Belegschaftsversammlung. Wegen angeblich anstehender oder befürchteter Um- und Restrukturierungen soll in der Belegschaft Unruhe entstanden sein. 91 Kollegen hatten unterschrieben.

Parteien einigten sich auf einen Vergleich

Ein Geschäftsführer sagte vor Gericht, die Klägerin habe die Belegschaft „verunsichert“. Anwalt Dornieden konterte aber: Die Frau habe die Kollegen doch nicht bedroht: Wenn du nicht unterschreibst, knall ich dich ab. Dass 41 Prozent der Belegschaft eine Unterschrift abgegeben hätten, zeige doch, dass die Unruhe nicht von seiner Mandantin, sondern von der Belegschaft selbst käme. Nachdem auch Arbeitsrichter Dieter Vermaasen sein Unverständnis über das Vorgehen der Firma durchblicken ließ, zogen es deren Vertreter vor, in einen Vergleich einzuwilligen: Die Klägerin darf das Firmengelände nun wieder „ohne vorherige Kontrolle“ und „ohne nachträgliche Bestätigung“ betreten.

Ein weiterer Gerichtstermin folgt am 8. März. Dann geht es um die Kündigung.