Hamm/Bochum. Weil sein Azubi ihn bei Facebook als “Menschenschinder & Ausbeuter“ bezeichnet hatte, kündigte ein Unternehmer in Bochum dem 27-Jährigen. Zurecht, wie das Landesarbeitsgericht Hamm befand. Es hob damit ein gegenteiliges Urteil des Arbeitsgerichts Bochum auf.
Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtfertigen fristlose Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am Mittwoch entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter gaben einem Bochumer Unternehmer Recht, der einem Auszubildenden fristlos gekündigt hatte, nachdem der Mann den Arbeitgeber auf der Internetplattform Facebook als Menschenschinder und Ausbeuter tituliert hatte. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum wurde damit aufgehoben.
Die Bochumer Richter hatten die Einträge des Auszubildenden zwar ebenso wie ihre Kollegen in Hamm als beleidigend eingestuft. Sie hatten jedoch zugleich darauf verwiesen, dass das gesamte Facebook-Profil des Bochumers auf eine unreife Persönlichkeit und mangelnde Ernsthaftigkeit schließen lasse. Daher sei es für den Arbeitgeber zumutbar gewesen, den Auszubildenden lediglich abzumahnen und ein klärendes Gespräch zu führen.
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Azubi muss mit Folgen seines Handelns leben
Das sahen die Richter in der höheren Instanz anders. Sie verwiesen auf das Alter des Mannes. Mit seinen 26 Jahren müsse er über genug Lebenserfahrung verfügen, um die Folgen seines Handels einschätzen zu können, erklärte der Gerichtssprecher. Daher ist es ihm in den Augen der Richter auch zuzumuten, die Folgen zu tragen.
Gegen das Urteil (Az.: 127-007-12) wurde keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung ist allerdings Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht möglich. Die Aussichten auf Erfolg seien dabei aber sehr gering, sagte der Gerichtssprecher. (dapd)