Bochum. Eine Umschulung sollte einer Hartz-IV-Empfängerin aus Bochum helfen, ins Berufsleben zurückzukehren. Doch noch in der Prüfungsphase wurde der Neuanfang getrübt: Die 35-Jährige sollte ihre Wohnung verlassen. Denn die sei zu teuer, sagte das Amt - und baute damit unnötig Druck auf.
Es war eigentlich ein guter Tag für Stefanie Buchen (35). Am 24. Januar schloss die Hartz-IV-Empfängerin ihre Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen ab. Sie hoffte jetzt umso mehr, ins Berufsleben zurückkehren zu können. Die Mutter eines Sohnes ist staatlich geprüfte Altenpflegerin, doch sie kann ihren ersten Beruf nicht mehr ausüben. Sie ist zu 70 Prozent hörgeschädigt und leidet unter einem Wirbelsäulenschaden. „Es hätte zum Beispiel passieren können, dass ich Medikationen für die Senioren am Telefon nicht richtig verstehe“, erläutert Buchen.
Der Neuanfang im Januar wurde getrübt. Noch am Prüfungstag erhielt sie Post: Das Gesundheitsamt bestellte sie im Auftrag des Jobcenters am 12. Februar ein, um festzustellen, ob ein Wohnungswechsel für Buchen zumutbar ist. Schon 2010 stand dieser zur Debatte, als das Jobcenter mitteilte, dass ihre Wohnung damals 1,85 Quadratmeter zu groß und 54 Euro zu teuer für Hartz IV war. Das Gesundheitsamt entschied, auch wegen der Hyperaktivität ihres Sohnes Tobias (9), dass das Jobcenter die Wohnung während Buchens Umschulung komplett bezahlen sollte. Wichtig dabei ist: Stefanie Buchen wohnt mit ihren Eltern in einem Mietshaus. Sie können Tobias betreuen, wenn ihre Tochter beruflich eingespannt ist. Auch Telefonate erledigen die Eltern für sie, weil ihr diese wegen der Gehörschädigung schwerfallen.
Keine Garantie für lebenslanges Wohnrecht
Im Gesundheitsamt, am 12. Februar, wurde noch keine Entscheidung getroffen, aber Buchen bekam zu hören, dass man ihr kein lebenslanges Wohnrecht neben ihren Eltern garantieren könne, schildert sie. Seitdem beunruhigte sie der drohende Umzug. „Ich hatte ja noch nicht einmal richtig Zeit, einen Job zu finden nach der Umschulung“, sagt sie. Es ärgere sie, dass das Jobcenter ihr nicht sonderlich dabei helfe, Arbeit zu finden, sondern stattdessen Druck aufbaue, so Buchen.
Doch siehe da: Auf WAZ-Anfrage im Jobcenter löste sich das Problem plötzlich in nichts auf. „Es gab 2012 einige gesetzliche Änderungen. Seitdem gelten auch neue Angemessenheitsgrenzen“, erläuterte der Sprecher des Jobcenters Johannes Rohleder. Für Stefanie Buchen bedeutet das: Ihre Wohnung ist nach aktueller Gesetzeslage für Hartz IV weder zu groß noch zu teuer.
Rohleder sagte, es sei zu „unglücklichen Überschneidungen in der Überprüfung gekommen.“ Während das Gesundheitsamt Buchen auf Basis einer Wiedervorlage aus 2011 schon zum Gutachten bestellte, habe die Leistungsabteilung den Fall erst jetzt geprüft. Der entwarnende Bescheid sei am Montag per Post an Stefanie Buchen verschickt worden.
Bis Dienstagvormittag wusste diese allerdings noch nichts von ihrem Glück.