Bochum. . Weil er im Jobcenter sofort Bargeld haben wollte, drohte ein mittelloser Fernfahrer (54) einer Mitarbeiterin „blutige“ Gewalt an. Dafür wurde er am Montag zu einer Geldstrafe verurteilt. Bis heute hat er Hausverbot im Jobcenter.
Ein Fernfahrer war auf eine Mitarbeiterin des Bochumer Jobcenters derart wütend gewesen, dass er ihr blutige Gewalt androhte. Wegen versuchter Nötigung wurde er am Montag vom Schöffengericht zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der 54-Jährige war am 20. Juni ins Büro der 33-jährigen Frau gestürmt. Er kam durch Nachbarbüros, denn die Flurtür der Frau war verschlossen. Er forderte, dass sie ihm Sozialleistungen sofort in bar auszahle. Er meinte, einen Anspruch darauf zu haben. Wenn er jetzt nicht sofort Geld sähe, werde es „blutig“ werden. Sie werde ihn „kennenlernen“. Er sei Fernfahrer, da wisse er, wie man mit solchen Leuten wie ihr umgehe.
Die Mitarbeiterin zahlte trotzdem keinen Cent, weil sie von ihm nicht die zuvor geforderten Unterlagen erhalten hatte. Sie rief eine Sicherheitskraft. Der Angeklagte, sagte die Frau vor Gericht, habe nur erklärt, dass er diesen Mann „zum Frühstück fressen“ werde. Die Sicherheitskraft beförderte den Wütenden damals hinaus. Bis heute hat er Hausverbot.
„Ich habe mich provoziert gefühlt. Das sind doch ganz normale Emotionen“
Vor Gericht bestätigte der Angeklagte zwar seinen Ausraster, aber nur in viel harmloserer Form. Trotzdem tue ihm alles leid. Besonders betonte er aber, dass er sich von der Mitarbeiterin schlecht behandelt gefühlt habe. Ihm habe die Obdachlosigkeit gedroht, weil er zu Unrecht kein Mietgeld vom Jobcenter erhalten habe. „Ich habe mich provoziert gefühlt. Das sind doch ganz normale Emotionen. Ich wusste nicht mehr ein noch aus.“ Sein Verteidiger erklärte, dass das Jobcenter-Personal „eine gewisse Frustrationstoleranz“ und „ein dickes Fell“ mitbringen müsse.
Für die Mitarbeiterin war der böse Wutanfall kein Einzelfall. „Es gibt immer Ausreißer. Das hält sich aber im Rahmen.“ Die Kunden würden dann des Zimmers verwiesen. Nur wenige würden das nicht hinnehmen. „Dann muss man eine Sicherheitskraft dazurufen.“
Die Vorsitzende Richterin verhängte 30 Tagessätze Geldstrafe. Es könne nicht angehen, dass sich Mitarbeiter des Jobcenters „solche Sachen gefallen lassen müssen“, sagte sie zu dem Fernfahrer.