Bochum. . Nach einem riesigen Nachbarschaftsstreit hat das Bochumer Landgericht am Donnerstag die Besitzerin einer Eigentumswohnung auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Ein riesiger Nachbarschaftsstreit in einem Mehrfamilienhaus in Bochum-Weitmar ist mit einer sehr scharfen Maßnahme sanktioniert worden: Das Landgericht wies am Donnerstag eine Besitzerin (43) einer Eigentumswohnung auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein. Drei Monate hatte dieser Strafprozess gedauert, fast 50 Zeugen aus dem Umfeld wurden vernommen.

Ein Bewohner des Hauses hatte von einem „Terrorregime“ gesprochen, das die Angeklagte im vergangenen Jahr geführt habe. Sogar bundesweite Medien hatten darüber berichtet. Das lag auch daran, dass der Streit teilweise so bizarr war.

Zum Beispiel hatte die Beschuldigte laut Urteil in ihrer Wohnung mehrfach das Lied „Dicke“ von Marius Müller-Westernhagen gespielt, wenn eine Nachbarin im Flur entlangging. Eine Beleidigung, die die Nachbarin „in ihrem sozialen Geltungsanspruch herabgewürdigt“ habe, wie Richter Ralph-Ingo Erdmann sagte. Anderen Nachbarn gegenüber hatte sie gegrunzt wie ein Schwein. Außerdem beleidigte sie Nachbarn mit nicht druckreifen Begriffen.

Polizistin in die Hand gebissen

In der Hauptsache ging es aber um massive Gewaltattacken. Einmal stieß die Angeklagte laut Urteil eine Nachbarin (73) nach den Worten „So schnell geht das“ mit beiden Händen eine sechsstufige Flurtreppe herunter. Die Seniorin erlitt einen Trümmerbruch im Ellbogen und einen Haarriss in der Hüfte. Bis heute leidet sie darunter.

Einen weiteren Ausraster leistete sich die Beschuldigte bei einer Durchsuchung der Polizei in ihrer Wohnung. Im Streit um ihre zwei kleinen Hunde schlug und trat sie die Beamten. Einmal sagte sie zu einem: „Halt die Fresse. Du hast mir in meiner Wohnung gar nichts zu sagen!“ Dann biss sie einer Polizistin heftig in die Hand. Hinzu kommen falsche Verdächtigungen gegenüber einem Nachbarn und eine Randale in einem Elektroladen aus nichtigem Anlass.

Psychiatrisches Gutachten

Die Richter halten die Angeklagte für „gefährlich“ und stützen sich auf ein psychiatrisches Gutachten. Sie habe eine „dauerhafte wahnhafte Störung“ und sei völlig uneinsichtig. Wegen ihrer Krankheit sei sie zwar schuldunfähig und daher auch freizusprechen. Aber „zum Schutz der Allgemeinheit“ müsse sie in die Psychiatrie. Einsicht in ihre Krankheit, gab ihr der Richter mit auf den Weg, könne die „wahnhafte Mauer durchbrechen“.

Die Angeklagte war nur teilweise geständig. Bereits seit Ende 2011 sitzt sie in U-Haft beziehungsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus.