Bochum. . Der Strafprozess um den riesigen Nachbarschaftsstreit in einem Mehrfamilienbaus in Bochum-Weitmar beginnt am 4. Juni. Das Landgericht wird prüfen, ob die angeschuldigte Hausbewohnerin (42) in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird.

Rund ein Jahr nach Bekanntwerden des riesigen Nachbarschaftsstreits in einem Mehrfamilienhaus in Weitmar beginnt am 4. Juni der Prozess gegen eine 42-jährige Bewohnerin. Das erklärte jetzt das Landgericht auf WAZ-Anfrage. Die 5. Strafkammer wird voraussichtlich an sechs Sitzungstagen bis zum 22. Juni prüfen, ob die Frau bestraft und außerdem auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden muss. Bereits jetzt ist sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Ende 2011 war sie inhaftiert worden, weil sie Zeugen bedrängt haben soll.

Der Fall hat große Wellen geschlagen. Nachdem die WAZ im vorigen Sommer über das Drama berichtet hatte, schrieben und sendeten auch bundesweite Medien darüber. Es geht um überaus hässliche Beleidigungen, Pöbeleien, Randale, Bedrohungen, Verhöhnungen - aber auch um gefährliche Körperverletzung. Der schwerste Anklagevorwurf: Die Angeschuldigte, die in dem Haus eine Eigentumswohnung besitzt, soll eine 73-jährige Nachbarin die Treppe heruntergestoßen haben. Die Seniorin erlitt mehrere Knochenbrüche. Außerdem geht es in dem Prozess um Beleidigungen mit Fäkalausdrücken und eine Randale in einem Geschäft. Insgesamt sollen über 40 Anzeigen vorliegen.

„Eine Art ,Terrorregime’ im Haus errichtet“

Wie sehr dieser Fall aus anderen Nachbarstreitigkeiten herausragt, zeigt eine Äußerung eines Rechtsanwalts, der selbst in dem Haus wohnt und viele Nachbarn vertritt, über die Angeschuldigte im vergangenen Sommer: „Ohne Übertreibung lässt sich sagen, dass sie mit ihrer Tochter eine Art ,Terrorregime’ im Haus errichtet hat. Die meisten Bewohner leben in permanenter Angst.“

Er hatte auch Zivilklagen erhoben mit dem Ziel, dass die Frau zu Nachbarn nicht länger „Pantoffelheld“ oder „fettes Vieh“ sagen darf. Außerdem soll in ihrer Wohnung nicht mehr das Lied „Dicke“ von Marius Müller-Westernhagen gespielt und mitgesungen werden, wenn eine bestimmte Nachbarin im Hausflur entlanggeht. Die Angeschuldigte soll nicht geständig sein.

Anfangs lag der Fall beim Amtsgericht. In der U-Haft untersuchte aber ein Psychiater die Angeschuldigte. Ergebnis: Sie käme auch für die Einweisung in eine Spezialpsychiatrie in Betracht. Deshalb ging der Fall hoch ans Landgericht.