Bochum. . In Wattenscheid gibt es einen Nachbarstreit, der jetzt zum wiederholten Male beim Amtsgericht landete. Es geht um Beleidigungen. Angeklagt war ein 50-jähriger Lkw-Fahrer.
Ein seit langem schwelender Nachbarschaftsstreit in Wattenscheid hat jetzt wieder einmal das Strafgericht beschäftigt. „Penner, Nazischweine, Drecksau“ soll einer der Streitenden (50) zu den Eheleuten jenseits der Grundstücksgrenze gerufen haben. Deshalb musste er auf die Anklagebank.
Der Lkw-Fahrer war vor einigen Monaten schon mal verurteilt worden, weil er dieselben Nachbarn beleidigt und bedroht hatte (900 € Geldstrafe, 90 Tagessätze). Im selben Jahr hatte er auch eine weitere Geldstrafe wegen Beleidigung erhalten (600 €).
Am 17. August 2011 waren die beiden Parteien, die seit Jahrzehnten nebeneinander wohnen, wieder einmal aneinandergeraten. Der Angeklagte will dort abends, wie er sagte, in Ruhe „ein Bierchen“ trinken und sich entspannen. Er habe einen sehr gefährlichen Beruf und große Verantwortung, dass er niemanden zu Tode fahre. Das Nachbars-Ehepaar habe ihn aber gestört und provoziert (was auf der anderen Seite bestritten wird). Um dem Nachbarn einen zu pinnen, hatte er einmal im Bauamt überprüfen lassen, ob eine kleine Baumaßnahme auf dessen Grundstück auch korrekt angemeldet war. Der Nachbar wiederum sagte über das Verhalten des Angeklagten: „Das ist nicht mehr auszuhalten.“
„Gehen Sie am besten nicht zusammen raus, sonst gibt’s wieder was“
„Beschimpfen“, mahnte die Richterin den Lkw-Fahrer, „darf man sich nicht, egal ob einem der andere gefällt.“ Man habe schließlich „eine Sozialverpflichtung“. Und an beide Seiten gerichtet: „Ich möchte Sie nicht wiedersehen. Wir haben wichtigere Dinge zu tun.“ Ferner riet sie: „Gehen Sie am besten nicht zusammen raus, sonst gibt’s wieder was.“ Der Nachbar daraufhin: „Wir sind ja erwachsen.“
Das Verfahren wurde übrigens eingestellt, die Schuldfrage nicht weiter aufgeklärt. Seinen Anwalt muss der Angeklagte aber selbst bezahlen.