Bochum. Auch im September müssen sich etwa 700 Beschäftigte von Thyssen-Krupp auf Kurzarbeit einstellen. Konzern und Betriebsrat wollen am Donnerstag eine entsprechende Betriebsvereinbarung unterzeichnen. Die anhaltend schwache Auftragssituation hatte im August zur Anmeldung von Kurzarbeit geführt.
Rund 700 Beschäftigte von Thyssen-Krupp Stahl, hauptsächlich aus dem Bochumer Kaltwalzwerk, müssen auch im September mit Kurzarbeit rechnen. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung dazu soll am Donnerstag von Konzern und Betriebsrat unterschrieben werden. Insgesamt sind am Bochumer Standort von Thyssen-Krupp-Stahl rund 2400 Mitarbeiter beschäftigt.
„Wir gehen jedoch davon aus, dass weniger Kollegen als noch im August von diesen Maßnahmen betroffen sein werden“, so Klaus Pachulski, Betriebsratsvorsitzender am Standort Bochum.
Wie berichtet, hatte der Stahlkonzern im August Kurzarbeit wegen der anhaltend schwachen Auftragssituation angemeldet. Ob jedoch das Stahlunternehmen dies ausschöpfe, hänge von der konjunkturellen Entwicklung ab, so eine Sprecherin. Die Anmeldung zur Kurzarbeit erstrecke sich grundsätzlich über den Zeitraum von sechs Monaten, könne jedoch bei besserer Entwicklung verkürzt werden.
Kurzarbeit seit Mitte August
Thyssen-Krupp hatte Ende Juli mir Hinweis auf die schwache Konjunktur und demnach nur unzureichende Auslastung seiner Standorte in Duisburg, Bochum, Dortmund und dem Siegerland zum August Kurzarbeit eingeführt.
Eine Voraussetzung für die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitsagentur ist, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes betroffen sein müssen. Zusätzlich muss der Netto-Lohnverlust bei mindestens zehn Prozent des normalen Verdienstes liegen. Hintergrund für diese Regelung sei auch, dass eine wirkliche wirtschaftliche Notlage vorliegen müsse, um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
"Noch nicht dramatisch"
Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres hat sich in Bochum die Zahl der potenziell von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer knapp verfünffacht. Zwischen März und August waren es im vergangenen Jahr 285 Männer und Frauen aus 14 Betrieben. Im gleichen Zeitraum dieses Jahres waren es 1380 Mitarbeiter aus insgesamt 25 Betrieben. Das sei „noch nicht dramatisch“, so eine Sprecherin der Agentur, spiegele jedoch die derzeit schwächelnde Konjunktur wider. Dabei sei die Entwicklung in Bochum in etwa mit der Lage in den Nachbarstädten des Ruhrgebietes zu vergleichen.
Übrigens liege es allein in der Verantwortung des einzelnen Betriebes, wenn die Kurzarbeit einmal eingeführt ist und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, in welcher Höhe und welchem Umfang sie Kurzarbeit tatsächlich anordnen. Die vom Arbeitsamt gezahlte Höhe des Kurzarbeitergeldes richte sich dann nach der persönlichen Situation des einzelnen Beschäftigten. Mindestens jedoch würden rund 60 Prozent der aufgrund der Kurzarbeit nicht gezahlten Nettolöhne als Kurzarbeitergeld ausgezahlt.