Bochum. Noch bevor ein Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor dem Bochumer Landgericht beginnen konnte, wurden zwei der sieben Angeklagten auf dem Gerichtsflur festgenommen. Sie sollen in weitere Betrugsgeschäfte verstrickt sein. Im eigentlichen Prozess geht es um Geschäfte mit Druckerpatronen. Zu den Geschädigten sollen auch zahlreiche Kommunen zählen.

Paukenschlag zum Prozess-Auftakt: Noch vor Beginn der Verhandlung in einem spektakulären Steuerstrafprozess um viele Millionen vor dem Bochumer Landgericht sind am Montag zwei von sieben Angeklagten festgenommen worden. Sie sollen in weitere Betrugsfälle verwickelt sein und wurden noch auf dem Gerichtsflur abgeführt. In dem eigentlichen Prozess geht es um Umsatzsteuerhinterziehung bei Geschäften mit Druckerpatronen und Computerzubehör. Der Schaden soll sich auf 46 Millionen Euro belaufen.

Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, sollen die beiden 31 und 54 Jahre alten Brüder über die Steuer-Anklage hinaus in weitere Betrugsgeschäfte verstrickt sein.

Die Anklageschrift des aktuellen Prozesses, die wegen der Festnahmen erst am Donnerstag verlesen werden soll, spricht von einem Umsatzsteuerkarussell. Die sieben Männer aus Kaarst, Mönchengladbach, Unna, Bochum, Gelsenkirchen und Bocholt sollen für einen Steuerschaden von rund 46 Millionen Euro verantwortlich sein. Als Schaltzentrale ihrer kriminellen Machenschaften sollen zwei Firmen für PC-Bedarf in Recklinghausen gedient haben. Zu den Kunden der Angeklagten zählten offenbar auch mehrere Kommunen.

Städte und Gemeinden als Großkunden gewonnen

Die Angeklagten sollen offenbar seit Mai 2006 PC-Zubehör – vor allem Druckerpatronen – in Belgien gekauft haben, ohne die anfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Sei täuschten vor, die Waren umgehend in andere EU-Länder weitergeleitet zu haben. Tatsächlich sollen die Patronen aber zum Großteil in Deutschland verkauft worden sein. So konnten die Angeklagten besonders günstige Konditionen anbieten und Gemeinden und Kommunen als Großkunden gewinnen. Diese sind gehalten, nach Möglichkeit den günstigsten Bewerber auszuwählen.

Die 12. Strafkammer des Bochumer Landgerichts hat für den Prozess 15 Verhandlungstage angesetzt.