Bochum. . Der 50-Jährige, der seine Ehefrau brutal mit mehreren Messerstichen getötet haben soll, soll lebenslang hinter Gitter. Der Staatsanwalt sah keine verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten, der zur Tatzeit stark alkoholisiert war. „Die Tat kommt einer Hinrichtung gleich“, sagte er.
Im Prozess gegen den 50-jährigen Bochumer, der seine Ehefrau brutal erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. „Die Tat kommt einer Hinrichtung gleich“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer.
Eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten, der zur Tatzeit 2,85 Promille Alkohol im Blut hatte, sah er aufgrund der Brutalität und „anderer, straferhöhender Umstände“ nicht gegeben. Die Vertreter der Nebenklage schlossen sich der Forderung an. Die Verteidigung bat lediglich um ein gerechtes Urteil ohne konkrete Forderungen zu stellen.
Mit massiver Wucht zugestochen
Rückblende: Der gelernte Elektriker soll am 12. Oktober 2011 seine 49-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Eppendorf erstochen haben. Die Frau, eine Schneiderin, habe sich trennen wollen. Zur Tatzeit hatte sie auf einer Matratze in ihrem Arbeitszimmer gelegen und geschlafen.
Dann soll der Angeklagte mit massiver Wucht auf Brust und Bauch seines Opfers eingestochen haben. Einer der Stiche hatte den gesamten Körper durchstoßen. Der Stichkanal war 25 Zentimeter tief, die Klinge des Messers aber nur 21 Zentimeter lang – ein Hinweis auf die massive Gewalteinwirkung auf den Körper der Getöteten.
Nachbarin hört Schreie
Die Frau habe keine Gegenwehr geleistet, es gab keine Abwehrspuren. Trotz der Brutalität war sie nicht sofort tot. Eine Nachbarin hatte noch einen Schrei gehört.
Der Angeklagte, der mit seiner Frau einen Kiosk betrieben hatte, war bislang nicht vorbestraft. Unmittelbar nach der Tat rief er die Polizei: „Ich habe gerade meine Frau umgebracht.“ Wie lange er dafür ins Gefängnis kommt, entscheidet sich am Freitag. Dann soll das Urteil ergehen.