Bochum. . Eine Securitykraft (50) einer Bochumer Disko steht vor Gericht, weil er einem Besucher eine Rippenserienfraktur beigebracht haben soll. Der Gast schwebte damals in akuter Lebensgefahr. Am Montag begann der Prozess.

Einer Securitykraft einer Bochumer Diskothek droht nach einer furchtbaren Verletzung eines Gastes eine Haftstrafe. Der 50-jährige Lkw-Fahrer aus Herne, der in der Disko nur nebenbei gejobbt hatte, soll in der Nacht des 22. Mai 2011 einen 40-jährigen Gast so massiv zusammengeprügelt haben, dass er auf die Intensivstation musste. „Es bestand akute Lebensgefahr“, sagte der Staatsanwalt am Montag beim Prozessauftakt am Bochumer Schöffengericht.

Der 40-jährige Gast hatte damals allerlei Alkohol getrunken und war in der Disko mit einem anderen Mann in Streit geraten. Deshalb sollte er die Disko verlassen. Am Eingang sollte der jetzt Angeklagte aber noch etwas auf den Gast aufpassen. Doch der 40-Jährige rannte nach draußen. Die Flucht endete mit einer Rippenserienfraktur und kurzzeitiger Bewusstlosigkeit.

„Du Schwein bist doch weggelaufen“

Laut Anklage soll der Sicherheitsmann den Gast verfolgt haben, bis er erschöpft zu Boden gestürzt sei. Er habe ihm dann massiv den Arm umgedreht und mit seinen Knien traktiert. Beschwichtigungen, was das überhaupt solle, er sei doch längst erwischt, soll der Disko-Mitarbeiter mit den Worten quittiert haben: „Du Schwein bist doch weggelaufen.“

Der Zeuge meinte vor Gericht, dass bei ihm wegen der Gewaltattacke „alles komplett ausgefallen“ sei. „Ich konnte nicht mehr laufen.“ Man habe ihn dann später in der Disko „im Vorraum abgelegt“.

Es hat ihn niemand berührt, ihm niemand Gewalt angetan“

Der Angeklagte, der wegen Körperverletzung vorbelastet ist, schildert das alles völlig anders. Der Gast sei gegen eine Schranke gelaufen. Dort habe er ihn verletzt gefunden. „Ich bin 50 Jahre, ich muss mich wegen so eines jungen Mannes nicht beweisen.“ Und: „Es hat ihn niemand berührt, ihm niemand Gewalt angetan.“

Tatsache ist: Der Patient lag damals zwei Wochen im Krankenhaus, in einem Thorax-Zentrum, und war acht Wochen arbeitsunfähig.

Ein Gerichtsmediziner stützte den in der Anklage geschilderten Tathergang: Es müsse massive Gewalt ausgeübt worden sein. Weil das Gericht einen Zeugen hören muss, wird ein Urteil erst am 25. Juni erwartet.