Gelsenkirchen. . Ein somalischer Staatsbürger, der an Heiligabend in Gelsenkirchen mehrere Kneipengäste mit einem Messer attackiert hatte, muss sich Ende Juni vor dem Landgericht Essen verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwei Fällen. Der Angeklagte soll psychisch schwer krank sein.
Die Attacke kam aus heiterem Himmel. Nichts Böses ahnten die Gäste in einer Kneipe in Gelsenkirchen, die an Heiligabend im vergangenen Jahr den Tag ausklingen lassen wollten. Mehrere Male hatte der 23-jährige Somalier die Gaststätte an diesem Abend zuvor betreten - und wortlos wieder verlassen.
Ein letztes Mal kommt der Mann in die Kneipe, ein Küchenmesser in der Hand. Unvermittelt und ohne ein Wort zu sagen, sticht er auf zwei 56-jährige Gäste ein, die er im Schulterbereich leicht verletzt. Die Gäste in der Kneipe sind wie paralysiert. „Gespenstisch“ sei die Tat gewesen, erinnert sich einer später. Als die Polizei den flüchtigen Täter noch in Tatortnähe stellen kann, hat er noch ein Handbeil dabei. Die Beamten geben Warnschüsse ab, der Mann wird festgenommen.
Am 22. Juni beginnt der Prozess gegen den Somalier vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft Essen wirft dem 23-Jährigen zweifachen versuchten Mord vor. Die Verhandlung ist ein Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann schuldunfähig ist, und will ihn in die geschlossene Psychiatrie einweisen lassen. Seit der Tat befindet sich der 23-Jährige bereits in der geschlossenen Abteilung einer Klinik in therapeutischer Behandlung. Fünf Verhandlungstermine sind angesetzt. Etliche der Augenzeugen des Vorfalls sollen gehört werden.
Mit Tritten und Schlägen gewehrt
Die zunächst rätselhafte Attacke blieb nicht das einzige Vergehen des Mannes. Kurz nach der Tat hatte er in der Untersuchungshaft randaliert und mit einem Tafelmesser um sich gestochen. Einen Wächter verletzte er dabei leicht. Mit Tritten und Schlägen wehrte er sich dann gegen die erneute Festnahme.
Den Ermittlern gegenüber hatte sich der Angeklagte, der seit Mai 2009 in einer Asylunterkunft in Gelsenkirchen untergebracht war, im Vorfeld nicht zur Tat geäußert. Dass er sich in der Verhandlung zu den Tatvorwürfen äußern könnte, stellte sein Verteidiger vor dem Prozessauftakt in Aussicht. Ziel seines Mandanten sei, in seine Heimat Somalia zurückkehren zu können, erklärt Pflichtverteidiger Peter Nicolet. Die Tat will sich der Angeklagte nicht erklären können, zitiert ihn der Anwalt: „Ein gesunder Mensch würde so etwas nicht machen.“