Bochum. . Der Prozess gegen einen Bochumer Lehrer (42), der wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt wurde, muss neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Prozess gegen einen Lehrer (42) aus Bochum, der im vorigen September wegen sexuellen Missbrauchs einer schutzbefohlenen Schülerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil des Landgerichts Bochum nach einer Revision der Verteidigung wegen Rechtsfehlern gekippt.

Der damalige Pädagoge, ein Familienvater, hatte zur Tatzeit 2010 und 2011 an einer Herner Realschule unterrichtet, zu der auch jene damals 14 bzw. 15 Jahre alte Schülerin ging. In ihrer Klasse lehrte er zwar höchstens vertretungsweise, wohl aber bildete er sie außerhalb der Schulzeit in DRK-Kursen zur Schulsanitäterin aus. Es kam laut Urteil zu einer engen persönlichen Beziehung und zu zwölf „einvernehmlichen“ sexuellen Handlungen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte damals drei Jahre und drei Monate Haft gefordert (Bewährung nicht möglich), der Verteidiger elf Monate und zwei Wochen Haft auf Bewährung.

Der BGH bestätigte zwar die Vorfälle an sich, bemängelte aber sinngemäß, dass die Bochumer Richter das Ausmaß und den Umfang des damaligen Obhutsverhältnisses nicht genug beleuchtet hätten.

Ein Termin für den neuen Prozess vor einer anderen Strafkammer in Bochum ist noch unklar.