Neuwied/Koblenz. Dem Pädagogen hätten keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden können, so der Oberstaatsanwalt. Der Lehrer soll Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt haben. Da er aber nicht Klassen- sondern Vertretungslehrer des Mädchens war, liegt keine Straftat vor. Die Schulaufsicht hat nun Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Das strafrechtliche Verfahren gegen einen Lehrer aus dem Kreis Neuwied wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schülerinnen ist zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen den 37-Jährigen eingestellt, wie Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner am Dienstag mitteilte. Strafbare Handlungen hätten dem Pädagogen nicht nachgewiesen werden können.
Der Lehrer soll 22 Mal Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt haben, was der Beschuldigte vor Gericht auch einräumte. Die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz hatten den Lehrer im Januar vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen, da er nicht der Klassen-, sondern der Vertretungslehrer der 14-Jährigen gewesen sei. Somit habe kein Obhutsverhältnis bestanden und es liege folglich keine Straftat vor.
Disziplinarverfahren geht vor Gericht weiter
Das Urteil hatte bundesweit heftige Kritik ausgelöst. Auch die Staatsanwaltschaft gab sich mit der Entscheidung nicht zufrieden und ermittelte weiter - diesmal, weil der Mann sich auch der älteren Schwester der 14-Jährigen genähert haben soll. Auch dieses Verfahren ist nun eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft auch hier kein Obhutsverhältnis und damit eine Straftat nachweisen konnte.
Dennoch ist der Lehrer damit noch nicht ganz aus dem Schneider: In der vergangenen Woche hat die Schulaufsicht eine Klage gegen ihn vor dem Verwaltungsgericht in Trier eingereicht. Ziel des Verfahrens soll die Entlassung aus dem Schuldienst sein. Diese ist nur schwer zu erwirken, da der Lehrer verbeamtet ist. (dapd)