Bochum. . Die mutmaßliche Brandstifterin aus einem Mehrfamilienhaus in Bochum-Hamme ist mit Hilfe von Kameras der Kripo erwischt worden. Sie sitzt jetzt im Frauengefängnis Gelsenkirchen. Ihr droht Haft bis zu 15 Jahren und/oder die Einweisung in eine forensische Psychiatrie.

Auf die Spur der mutmaßlichen Brandstifterin (47) von der Reichsstraße 4 in Bochum-Hamme ist die Kriminalpolizei mit Hilfe von Kameras gekommen. Nach dem sechsten der insgesamt sieben Brände hatten die Ermittler Kameras in dem Mehrfamilienhaus eingebaut. Sofort nachdem es dann am vergangenen Freitag in der Wohnung des Sohnes (26) der Tatverdächtigen gebrannt hatte, schauten sich die Kriminalbeamten die Aufnahmen genauestens an und nahmen die Frau am Abend fest.

„Aufgrund der Kamera-Auswertungen kann es niemand anders gewesen sein“, sagte Polizeisprecher Axel Pütter am Montag. „Da hat sie uns lange an der Nase herumgeführt. Aber wir brauchten für Maßnahmen, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, einen Beschluss des zuständigen Amtsrichters. Dieser muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass wir solche Maßnahmen treffen dürfen.“

„Ein normales mütterliches Verhalten ist das nicht“

Die Frau hatte eingeräumt, für alle größeren Fälle dieser vierwöchigen Brandserie verantwortlich zu sein. Demnach soll sie auch zweimal Feuer in der Wohnung ihres Sohnes gelegt haben. Glaubt man ihrem Geständnis, dann ließ sie es nach dem ersten Brand sogar zu, dass die Polizei über Nacht ihren Sohn festnahm. „Ein normales mütterliches Verhalten ist das nicht“, sagte Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert am Montag. Bei dem schweren Brand am vorigen Freitag (die komplette Wohnung wurde zerstört) habe sie mit einem Feuerzeug eine Matratze in der Wohnung ihres Sohnes im 2. Stock angezündet. Sie sei geringfügig vorbestraft, dies aber nicht wegen Brandstiftung.

Polizeiliche Ermittlungen dauern trotz des Teilgeständnisses an

Zum Tatmotiv hat sich die Frau auch bis zum Montag nicht geäußert. Sie sitzt jetzt im Frauengefängnis Gelsenkirchen. Der gesetzliche Strafrahmen bei schwerer Brandstiftung liegt zwischen einem und 15 Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft wird sie aber wohl auch von einem psychiatrischen Gutachter untersuchen lassen. Bei einer verminderten Schuldfähigkeit und erst recht bei Schuldunfähigkeit droht ihr auch die unbefristete Einweisung in eine geschlossene forensische Psychiatrie. Durchschnittlich sind Straftäter dort ungefähr acht Jahre lang untergebracht.

„Wir sind froh und glücklich, dass der Fall ein vorläufiges Ende genommen hat und wir der Auffassung sind, dass wir die richtige Täterin gefasst haben“, sagte Polizeisprecher Pütter am Montag. Dennoch ist die Arbeit für die Polizei noch längst nicht erledigt, weil der Fall durch weitere Beweise und Zeugenvernehmungen sozusagen gerichtsfest gemacht werden muss. „Da ist noch viel Arbeit zu leisten. Wir geben uns nicht mit einem Teilgeständnis zufrieden.“