Bochum. . Wegen des Verschaffens und Besitzes von über 35.000 kinderpornografischen Bildern und Videos ist am Dienstag ein 47-jähriger Wattenscheider zu 15 Monaten Haft verurteilt worden - ohne Bewährung.

Über 35.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten hatte ein 47-jähriger Wattenscheider auf zwei PC und einer externen Festplatte gespeichert. Deswegen wurde er am Dienstag zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Ein Jahr und drei Monate Haft verhängte das Bochumer Schöffengericht.

Die Bilder und Videos, die die Polizei in seiner Wohnung gefunden hatte, zeigen den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch erwachsene Verbrecher. „Ekel und Qual“, sagte der Vorsitzende Richter Werner Pattard, hätten die Opfer erleiden müssen. Mit Blick auf die Wechselwirkung von Angebot und Nachfrage meinte er, dass Leute wie der Angeklagte, die sich solche Aufnahmen besorgen würden, „mitverantwortlich“ dafür seien, dass solche Verbrechen begangen würden, auch wenn er sie nur anschaue.

„Als krasser Bewährungsversager bedenkenlos weitergemacht“

Der Täter ist bereits zweimal einschlägig vorbestraft. Bereits in den Jahren 2006 und 2008 war er wegen Verbreitens kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe (70 Tagesätze) und später dann zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden (in erster Instanz sogar ohne Bewährung). Als Bewährungsauflage hatte er zwar eine Therapie gemacht, danach aber, wie der Staatsanwalt meinte, „als krasser Bewährungsversager bedenkenlos weitergemacht“.

Bis Frühjahr 2010 lud sich der Angeklagte, der von ALG II lebt und nebenbei in einem Callcenter jobbt, im Internet Unmengen dieser verbrecherischen Dateien herunter und guckte sie sich an. In den meisten Fällen, die entdeckt werden, hatte es zuvor Routineermittlungen des Landeskriminalamtes im Internet gegeben, so genannte „anlassunabhängige Ermittlungen“. In diesem Fall aber hatte ein Kumpel des Angeklagten dessen Aufnahmen entdeckt - und ihn dann angezeigt.

„Nur durch Wegsperren erreichen wir nichts“

„Meinen Sie“, fragte der Richter den Angeklagten, „dass es jetzt ins Gefängnis geht?“ Da nickte dieser wortlos. Verurteilt wurde er sowohl wegen des Herunterladens als auch wegen des Besitzes. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und zehn Monate Haft gefordert.

Der Verteidiger wollte es erneut bei einer Bewährungsstrafe belassen (acht Monate plus 750 Euro Geldauflage). Er plädierte, lieber Therapie statt Gefängnis zu verhängen. „Nur durch Wegsperren erreichen wir nichts.“

Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Angeklagten zwar eine Persönlichkeitsstörung attestiert, ihn aber dennoch für voll schuldfähig gehalten. Mit weiteren Taten sei zu rechnen. Dass er sich allerdings auch selbst an Kindern sexuell vergreife, hielt sie nicht für wahrscheinlich.

Es droht noch weitere Haft

Der Richter meinte, dass es den Staat „grundsätzlich“ nichts anginge, wie jemand privat im stillen Kämmerlein seinen sexuellen Vorlieben nachgehe. „Anders ist das bei Kinderpornografie.“ Denn hinter jedem Bild stecke auch „ein realer Kindesmissbrauch“.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem Angeklagten zusätzlich auch der nachträgliche Vollzug der 21 Monate Haft, die im Jahr 2008 zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Denn die neuen, jetzt verurteilten Taten beging er innerhalb der damaligen Bewährungszeit, wie der Richter feststellte.