Stuttgart. Der 48-Jährige hat gestanden, sein Opfer vor elf Jahren mit Messerstichen getötet zu haben. Zuvor hatte er versucht, den elfjährigen Jungen sexuell zu missbrauchen. Das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe, eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen. Der Mann kommt in eine psychiatrische Klinik.

Fast zwölf Jahre nach der Tötung des elf Jahre alten Tobias ist ein 48-Jähriger wegen Mordes an dem Kind zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verhängte am Mittwoch wegen Mordes und einer versuchten besonders schweren sexuellen Nötigung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen ist. Der Mann wird wegen seiner schweren Störung des Sexualverhaltens in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er hatte die Tat zum Auftakt des Prozesses gestanden.

Tobias war am 30. Oktober 2000 vermutlich einer Zufallstat zum Opfer gefallen. Der Angeklagte hatte nach Auffassung des Gerichts den Jungen an einem Fischweiher in Weil im Schönbuch (Landkreis Böblingen) unter einem Vorwand hinter eine Hütte gelockt, ihn dort mit einem Messer bedroht und ihn aufgefordert, seine Hose herunter zu ziehen. Als der Junge anfing zu schreien, soll der Mann insgesamt 38 Mal auf ihn eingestochen haben. Der Elfjährige verblutete. Anschließend verstümmelte der Täter das tote Kind im Genitalbereich.

Der Angeklagte aus dem Landkreis Esslingen lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme im August 2011 polizeilich völlig unauffällig und sehr zurückgezogen. Er sei in keinen Verein gegangen und habe wenig Freunde oder Bekannte gehabt, heiß es.

Tatverdacht gegen Jugendlichen bestätigte sich nicht

Mehr als ein Jahrzehnt lang war die Polizei in dem Fall tausenden Hinweisen nachgegangen. Bei einer der größten DNA-Massenuntersuchungen in Deutschland waren Speichelproben von 12.500 Menschen gesammelt worden. Insgesamt wurden 18.700 Personen überprüft. Dennoch konnte die Polizei den Täter knapp elf Jahre lang nicht fassen.

Auf die Spur des Mannes kam die Polizei bei Ermittlungen zu Kinderpornografie. Bei Nachforschungen des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz zu einer Kinderporno-Tauschbörse war auch der 48-Jährige überprüft worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden Polizeibeamte Zeitungsausschnitte über Mordfälle an Kindern. Zudem wurde seine DNA an Tobias' Anorak und Hose gefunden.

Im November 2000 war zunächst ein 16-Jähriger festgenommen worden. Einen Monat später wurde der Haftbefehl jedoch wieder aufgehoben. Eine DNA-Spur hatte den Jugendlichen entlastet. Im Frühjahr 2007 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Ein Klageerzwingungsverfahren der Eltern des ermordeten Tobias scheiterte. Sie traten im Prozess zusammen mit ihrem zweiten Sohn als Nebenkläger auf. (dapd)