Bochum. . Im Mordprozess gegen einen 50-jährigen Bochumer, der seine Ehefrau erstochen haben soll, schilderte der Gerichtsmediziner am Dienstag die vielen furchtbaren Stichverletzungen. „Einer der Stiche hat den gesamten Körper durchstoßen.“

Am Mittwoch (23. Mai) soll der Staatsanwalt im Mordprozess gegen die Arzthelferin (32), die ihren Liebhaber vergiftet und erstochen haben soll, seinen Strafantrag stellen. Gleichzeitig läuft vor dem Schwurgericht aber noch ein anderer, nicht minder grausamer Mordprozess. Ganz anders als bei der Arzthelferin schauen dort stets nur sehr wenige Besucher zu. Dabei ist auch dieser Fall äußerst erschütternd und Mitleid erregend.

Der Angeklagte, ein gelernter Elektriker, gibt zu, am 12. Oktober seine Ehefrau (49) in der ehelichen Wohnung in Eppendorf erstochen zu haben. Als Motiv gilt die Trennungsabsicht der Frau, eine Schneiderin. Zur Tatzeit hatte sie auf einer Matratze in ihrem Arbeitszimmer gelegen und offenbar geschlafen.

Stichkanal sei 25 Zentimeter tief gewesen

Der Angeklagte muss mit totalem Vernichtungswillen auf Brust und Bauch eingestochen haben. Gerichtsmediziner Dr. Andreas Freislederer (54) berichtete am Dienstag: „Einer der Stiche hat den gesamten Körper durchstoßen.“ Der Stichkanal sei 25 Zentimeter tief gewesen, die Klinge des Küchenmessers 21 Zentimeter lang. „Das ist ein Hinweis auf die massive Wucht. Dann muss der Körper noch vier Zentimeter komprimiert worden sein.“ Die Stiche seien durch die Bettdecke und Bekleidung gegangen, „alle eng beieinander“.

„Bis zum Heft steckte das Messer drin"

Der erfahrene, seine Gutachten stets höchst anschaulich vortragende Obduzent, ging vor der Richterbank in die Knie, um den mutmaßlichen Tatablauf darzustellen: Der Angeklagte muss breitbeinig auf seiner Frau draufgesessen haben. Das Opfer habe „keine Gegenwehr“ geleistet, es gebe keinerlei Abwehrspuren. Freislederer sah die Leiche auch schon bereits am Tatort: „Bis zum Heft steckte das Messer drin.“

Trotz dieser Brutalität sei die Frau „nicht sofort tot“ gewesen, sagte er. Tatsächlich hatte eine Nachbarin auch noch einen Schrei gehört. „Es dauerte 15 bis 20 Sekunden, bis sie das Bewusstsein verlor.“

Urteil folgt noch

Der Angeklagte, der mit seiner Frau einen Kiosk betrieben hatte, ist bisher nicht vorbestraft. Jetzt aber droht ihm „lebenslänglich“. Zur Tatzeit hatte er 2,85 Promille Alkohol im Blut gehabt. Er glaubt, sagte er am Dienstag, dass seine Frau die Bettdecke noch über Kopf hochgezogen habe, um sie „als Schutzschild“ zu haben. „Dann habe ich zugestochen.“ Direkt nach der Tat hatte er selbst die Polizei alarmiert: „Ich habe gerade meine Frau umgebracht.“

Ein Urteil folgt noch.