Bochum. . Eine 42-jährige Bochumerin, die in einem Mehrfamilienhaus die Nachbarschaft terrorisieren soll, hatte am Mittwoch einen ersten von vielen Terminen vor Gericht. Diesmal ging es um ihre Kündigung.
Die Reinigungsfrau soll nicht nur schlecht geputzt, sondern auch Leute beleidigt und bedroht haben. Deshalb war die 42-Jährige im August von einer Wohneigentümergemeinschaft gefeuert worden. Am Mittwoch trafen sich die Parteien am Bochumer Arbeitsgericht. Es war nur ein erster von mehreren Prozessen, die anstehen. Denn die 42-Jährige ist die Frau, die in einem Mehrfamilienhaus in Weitmar, in dem sie wohnt, ihre Nachbarn terrorisieren soll, ebenfalls mit Beleidigungen und Bedrohungen. Das bis ins Gebälk zerstrittene Haus hat es zu einer gewissen traurigen Bekanntheit gebracht. Bundesweite Medien haben darüber berichtet. Neulich wurde die Frau samt Tochter (18) in Handfesseln abgeführt, weil sie bei einer Durchsuchung der Polizei rabiat geworden waren. Sie soll sogar eine Polizisten gebissen haben.
„Das können Sie sich im Arsch stecken!“
Gestern am Arbeitsgericht ging es nur um eher kleine Vorfälle. Die Frau hatte für 320 € im Monat für eine Hausgemeinschaft in der Innenstadt geputzt. Sie soll aber schlecht gearbeitet und Bewohner und andere Leute verbal attackiert haben. Die Hausverwalterin berichtet, dass man ihr eine Abmahnung übergab, als sie gerade im Auto saß. Den Brief habe sie prompt auf die Straße geworfen und zu ihr gesagt: „Das können Sie sich im Arsch stecken!“ Der Richter meinte: „Da bekommt Flugpost eine ganz andere Bedeutung.“
„Dich mach ich jetzt zu Matsch!“
Das Maß voll war im Juli. Da soll die Frau eine Ex-Nachbarin während der Treppenhausreinigung verfolgt und bedroht haben: „Dich mach ich jetzt zu Matsch!“ Danach gab es die fristlose Kündigung.
Dagegen zog die Gefeuerte am Mittwoch vors Arbeitsgericht. Sie wies fast alle Vorwürfe zurück. Am Ende verglichen sich die Parteien: Die Klägerin erhält 640 Euro Lohnnachzahlung, „ein einfaches Arbeitszeugnis“ - und das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Weitere Prozesse
Am 22. Dezember wird es aber vielleicht härter zur Sache gehen. Dann steht die Frau vor dem Strafrichter. Die Angeklagte soll in ihrem Wohnhaus eine Nachbarin (73) die Treppe hinuntergestoßen haben. Das Opfer erlitt Knochenbrüche am Ellbogen und an der Hüfte. Außerdem soll sie in einem Geschäft diverse Elektronikgeräte, darunter ein Laptop, auf den Boden geworfen haben, weil sie sich über den Umtausch einer Leuchtstoffröhre nicht habe einigen können. Schließlich soll sie weitere Leute mit Fäkalausdrücken beleidigt haben.
Ein dritter Prozess steht vor dem Zivilgericht an - wegen Unterlassungsklagen aus ihrem Wohnhaus. Die Frau soll nicht noch einmal Wasser vom Balkon auf den Kopf eines Nachbarn schütten und ihn und seine Frau nicht mehr als „Alkis“ bezeichnen und ihnen den „Stinkefinger“ zeigen.
Weitere Vorwürfe sind bei der Justiz in Arbeit.