Bochum. .
Das Bochumer Frauenhaus gilt als Modellprojekt – seit 30 Jahren. Damit ist die Finanzierung eine freiwillige Leistung von Bund, Land und Kommune, also nicht garantiert. Die rot-grüne Landesregierung hatte 2010 angekündigt, den Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz gesetzlich zu verankern; passiert ist nichts.
„Ohne Spenden kämen wir nicht über die Runden“, sagt Ulrike Langer, Leiterin der Einrichtung. Spenden wie die über 750 Euro, die die DGB-Frauen zugunsten des hiesigen Frauenhauses gesammelt hatten. Melanie Maier vom DGB Bochum: „Ich bin schockiert, dass der Projektstatus seit 30 Jahren andauert.“
Jede Frau könnte aufgenommen werden
Gäbe es den Rechtsanspruch, könnte jede Frau unabhängig von ihrem Einkommen aufgenommen werden. Bislang müssen Frauen mit Einkommen oder Vermögen den Tagessatz (36,90 Euro) selbst tragen. Nur wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann Sozialleistungen beantragen, um Schutz vor dem prügelnden Partner zu finden.
Im vergangenen Jahr lebten 123 Frauen und 97 Kinder im Frauenhaus Bochum, davon 42 Frauen aus Bochum. „Für einige kann es zu gefährlich sein, das Angebot in der eigenen Stadt zu nutzen; die verweisen wir dann an Frauenhäuser in Nachbarstädten“, so Langer.
Nachsorge wieder stärker betreut
Bis Ostern suchten zwölf Frauen und 14 Kinder Schutz in der Einrichtung, derzeit sind es acht Frauen und sieben Kinder. Für Mädchen gibt es keine Altersbeschränkung, Jungs dürfen nur bis 14 Jahren mit ins Frauenhaus. „Oft haben die schon viel von den Vätern gelernt und bedrohen Frauen, zumal wir keine separaten Appartments, sondern offene Räume haben“, wie Ulrike Langer erklärt.
Immerhin hat das Bochumer Frauenhaus seit einem Jahr wieder vier Stellen, nachdem 2006 wegen der landesweiten Kürzungen auch in Bochum eine Mitarbeiterin eingespart wurde. Jetzt kann die Nachsorge für die Frauen wieder stärker betreut werden.