Bochum. .

Die rot-grüne Landesregierung hat angekündigt, den Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz gesetzlich zu verankern. Denn erst dann wäre auch die Finanzierung gesichert.

„Ein schöner Traum“, kommentiert Ulrike Langer, Leiterin des Bochumer Frauenhauses, dieses Anliegen. Allein: An eine Realisierung mag sie nicht so recht glauben. „Wo soll denn das Geld dafür herkommen? Auch das Land kann nicht über unbegrenzte Mittel verfügen.“

Frauenhäuser gelten auch nach 30 Jahren in Nordrhein-Westfalen noch immer als Modellprojekt. Deren Finanzierung ist eine freiwillige Leistung von Bund, Land und Kommunen. – Somit nicht garantiert: Das Land hatte seine Zuschüsse 2006 um 30 Prozent gekürzt. Folge: Es mussten Plätze abgebaut werden, um die Einrichtungen aufrecht erhalten zu können. Regelmäßig müssen Frauen, die Hilfe und Schutz in Frauenhäusern suchen, abgewiesen werden, weil einfach Plätze fehlen.

Unabghängigkeit vom Einkommen

Die Folge eines Rechtsanspruchs wäre, dass jede Frau, unabhängig von ihrem Einkommen, aufgenommen werden könnte. Denn bislang müssen die Hilfesuchenden Geld mitbringen. „Wer über ein eigenes Einkommen verfügt, Vermögen hat oder etwa eine Eigentumswohnung besitzt, wird zur Kasse gebeten“, erklärt Ulrike Lange. Der Tagessatz liegt in Bochum bei 36,90 Euro pro Frau und 21,76 Euro je Kind. Nur, wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann Sozialleistungen beantragen, um überhaupt Schutz vor dem prügelnden Partner in Anspruch nehmen zu können. Indes haben Frauen mit unklarem Aufenthaltsstatus darauf keinen Anspruch.

Es gibt keine „Maximal-Aufenthaltsdauer“ in den Häusern, doch nach drei Monaten werde nachgeforscht: „Gott seid Dank ist unsere Arge nicht so streng“, sagt Ulrike Lange. Durchschnittlich blieben die Frauen auf der Flucht vor Gewalt im Bochumer Frauenhaus drei bis vier Monate, einige auch bis zu acht Monaten. Währenddessen müssen sie zusehen, rasch eine neue Wohnung zu finden und die alte zu kündigen. Bei all diesen Bemühungen sind die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses ihnen behilflich.

Auslastung schwankend

Das Bochumer Frauenhaus verfügt über 14 Plätze für Frauen und 15 für Kinder. Die Auslastung ist schwankend, im Durchschnitt liege sie bei 70 Prozent. Jedes Jahr müssen Mittel aufs Neue beantragt werden. 2006 fiel wegen der landesweiten 30-Prozent-Kürzung auch in Bochum eine Stelle weg, drei Mitarbeiterinnen sind seither übrig. 86 000 Euro bekommt das Bochumer Frauenhaus derzeit pro Jahr. Dass jetzt in Aussicht gestellt wurde, die verlorene Personalstelle in allen Frauenhäusern wieder einzurichen, nennt Ulrike Lange „wunderbar“. „Das war eine Kollegin, die mit der Nachsorge betraut war, was seither vernachlässigt werden musste. Viele Frauen vereinsamen, wenn sie uns verlassen haben.“

Denn für die meisten Frauen ist es sicherer, nicht das Frauenhaus in ihrer Heimatstadt aufzusuchen, sondern die Stadtgrenzen hinter sich zu lasen. Auch, wenn die Adressen geheim gehalten werden – viele Männer spüren ihre geflohenen Partnerinnen auf. So bauen die Frauen dann im für sie fremden Bochum eine neue Existenz auf, wo sie niemanden kennen..