Bochum. . Wie sicher ist die JVA in Bochum? Das Thema wird am Mittwoch nach dem jüngsten Fluchtversuch den Rechtsausschuss im Landtag beschäftigen. Das NRW-Justizministerium betont bereits vorab: “Die JVA Bochum ist zwar im vorletzten Jahrhundert erbaut worden, dennoch sind die Sicherheitsstandards gut.“
Nach dem Fluchtversuch aus der Justizvollzugsanstalt Bochum wird Kritik an der Sicherheit der JVA laut. In den vergangenen Monaten war bereits zwei Inhaftierten die Flucht aus dem Bochumer Gefängnis gelungen. Im aktuellen Fall hatte der Schwerverbrecher anscheinend mit einem Sägeblatt die Gitterstäbe zersägen können.
Peter Brock, NRW-Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbeamten, beklagte bereits am Montag gegenüber der WAZ Mediengruppe, die JVA verfüge nicht mehr über aktuelle Sicherheitsstandards. Bereits nach der geglückten Flucht eines Libanesen im vergangenen Jahr hatte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eingeräumt, dass die JVA eine Mitschuld trage: Das Treppenhaus hätte besser gesichert werden müssen. Der junge Mann war offenbar nach einem Duschgang durch eine Dachluke getürmt.
NRW-Justizministerium: Flucht war eine "für uns kaum vorstellbare Aktion"
"Bei der Flucht im Januar vergangenen Jahres hat der Gefangene durch seine Sprünge schwerste Verletzungen in Kauf genommen, um auf das Flachdach zu gelangen, von dem aus er in die Freiheit gelangen konnte", erklärt Detlef Feige, Pressesprecher des NRW-Justizministeriums. "Diese für uns kaum vorstellbare Aktion wurde zum Anlass genommen, sofort die Flachdachabgrenzungen mit Wiederhakensperrdraht zusätzlich zu sichern. Eine Flucht auf diese Art und Weise ist somit nicht mehr möglich."
Sicherheitsbedenken teilt der Sprecher nicht: "Die JVA Bochum ist zwar im vorletzten Jahrhundert erbaut worden, dennoch sind die Sicherheitsstandards als gut zu bezeichnen. Mögliche Schwachstellen, die im Laufe der Zeit aufgefallen sind, wurden zeitnah abgestellt."
Wie das NRW-Justizministerium gegenüber DerWesten erklärte, wird die Sicherheit in der JVA Bochum am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags thematisiert.
Weißer Ring: Bürger haben Anspruch auf bestmöglichen Schutz
Der Opferhilfe "Weißer Ring" erklärt dazu allgemein: "Die Bürger haben Anspruch darauf, vor Straftätern in staatlichem Gewahrsam bestmöglich geschützt zu sein, wobei fiskalische Überlegungen in Bezug auf bauliche Sicherheit und personelle Ressourcen sich diesem Anspruch unterzuordnen haben."