Bochum. . Der Strafgefangene, welcher bei einer “Ausführung“ zu seiner Familie geflohen ist, konnte bisher nicht gestellt werden. Nach Einschätzung des Leiters der JVA Bochum, muss es sich bei der Flucht um eine spontane Entscheidung gehandelt haben.

Auch fast drei Wochen nach seiner Flucht ist ein Bochumer Strafgefangener noch immer nicht gefasst worden.

Der 35-jährige Türke Y. war am Mittag des 10. August bei einer so genannten „Ausführung“ zu seiner Familie in Hattingen geflüchtet. Es passierte in deren Wohnung im Ortsteil Rauendahl. Zwei Vollzugsbeamte hatten ihn kurz aus den Augen verloren - und der Häftling verschwand durch die Wohnungstür. Seit 2008 war er eingesperrt. Bis 2016 hätte er noch einsitzen müssen, unter anderem wegen einer Raubtat.

Der Leiter der JVA Bochum, Friedhelm Ritter von Meißner sagte am Montag auf WAZ-Anfrage, dass der Mann in der Haft „einen sehr guten Eindruck“ gemacht habe. Auch Mithäftlinge seien überrascht. „Es muss eine spontane Entscheidung gewesen sein.“ Eventuell habe er sich in die Türkei abgesetzt. „Es passieren im Vollzug manchmal Fehler“, sagte der JVA-Leiter. Schließlich würden dort Menschen arbeiten, keine Maschinen. Interne Sanktionen habe es nicht gegeben.