Bochum. . Einem Pfarrer im Ruhestand droht eine Verurteilung wegen Untreue. Er soll mit Hilfe einer Generalvollmacht vom Konto einer 84-jährigen Frau knapp 40.000 Euro abgehoben und in die eigene Tasche gesteckt haben.

Ein Bochumer Pfarrer im Ruhestand ist ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt. Es geht um eine mutmaßliche Veruntreuung von fast 40.000 Euro. Das Geld gehört einer 84-jährigen alleinstehenden Frau aus seiner früheren Gemeinde in Bochum. Der 76-jährige Pfarrer soll sich dieses Geld heimlich für eigene Zwecke angeeignet haben. Deshalb will die Staatsanwaltschaft, dass er dafür verurteilt wird.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte die Behörde gegen den Geistlichen bereits im vorigen Juli Anklage erhoben. Demnach soll er vor vielen Jahren eine Generalvollmacht von der gläubigen Frau erhalten und damit auch Zugriff auf ihre Konten gewonnen haben. In der Anklage heißt es, dass er der Frau wegen seines Status als Pfarrer besonders vertraut gewesen sei. Zwischen 2008 und 2010 soll er dieses Vertrauen aber missbraucht und fast 40.000 Euro für sich abgehoben haben.

„Menschenunwürdige Zustände“

Aufgeflogen war der Fall, nachdem entfernte Angehörige ihre 84-jährige Verwandte in ihrer Wohnung in Wiemelhausen besucht hatten. Wie ihr heutiger Betreuer Thomas Paßmann am Montag auf Anfrage erklärte, fanden sie die alte Dame „in menschenunwürdigen Zuständen“ vor. Die Räume seien verdreckt gewesen. Auch körperlich sei die Dame „in sehr schlechtem Zustand“ gewesen. Sie habe danach längere Zeit im Krankenhaus verbringen müssen. Paßmann warnte: „Augen auf bei der Auswahl des Bevollmächtigten, weil wir alle in eine Situation kommen, in der wir ihn nicht mehr kontrollieren können.“ Heute lebe die 84-Jährige im Pflegeheim.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die Anklage aber wieder zurückgenommen, wie Oberstaatsanwaltschaft Wolfgang Dörsch am Montag auf Anfrage sagte. Die zuständige Staatsanwältin beabsichtige nun, beim Amtsgericht einen Strafbefehl zu beantragen. Damit würde der Pfarrer zwar trotzdem verurteilt, aber er käme um einen öffentlichen Prozess herum. Zur Schwere des Strafbefehls - Geldstrafe? Haft auf Bewährung? - äußerte sich Dörsch nicht.

Pfarrer soll notarielles Schuldanerkenntnis abgelegt haben

Wohl aber legte er die Gründe für diese juristische Abmilderung dar. Der Angeschuldigte sei schon 76 Jahre und nicht vorbestraft. Außerdem habe er bereits ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Geldsumme abgelegt. Hinzu käme, dass die 84-Jährige gar nicht wolle, dass ihr langjähriger Pfarrer verurteilt würde. Der Strafbefehl solle allerdings eine Auflage zur Schadenswiedergutmachung beinhalten.

Der Rechtsanwalt des Pfarrers wollte sich am Montag auf Nachfrage nicht zu dem Fall äußern, weil das Verfahren noch laufe.