Duisburg. Eigentlich hätte die diesjährige Wahl zum Studierendenparlament der Uni Duisburg-Essen bereits im Sommer stattfinden müssen. Aufgrund zahlreicher formeller Fehler wurde die Wahl auf diese Woche verschoben. Doch dann stand die Wahl wieder auf der Kippe, denn der AStA-Vorsitzende ließ kurzfristig beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Rechtmäßigkeit der Wahl prüfen.
Seit Montag laufen an der Universität die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) und den Fakultätsräten. Mehr als 30.000 Studenten sind aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Ursprünglich hätten die Wahlen bereits im Sommer stattfinden müssen. Aber aufgrund nicht fristgerecht versendeter Einladungen zu jener StuPa-Sitzung, bei der der Wahltermin beschlossen wurde, wurde die Sitzung beanstandet – es konnte nicht gewählt werden. Nach Einhaltung aller Fristen, kann nun gewählt werden. Der Urnengang stand aber schon wieder auf der Kippe.
Unmittelbar vor der Wahl bat AStA-Vorsitzender Jens Eißmann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Rechtmäßigkeit der Wahl zu prüfen. „Das liegt daran, dass der Wahlausschuss in der Vorbereitung der Wahlen mehr als schlampig gearbeitet hat“, erklärte Eißmann. Ihm zufolge sei es zu einer Reihe von „Unregelmäßigkeiten“ gekommen, die mit der Wahlordnung der Studierendenschaft nicht zu vereinbaren seien.
So wurden Fristen für die Einreichung der Kandidatenlisten nicht ordnungsgemäß berücksichtigt, die Einspruchszeit sei zu kurz gewesen, und die Listen zu spät veröffentlicht worden. „Wegen der Fülle an Verstößen kann jeder Student die Wahl im Nachhinein anfechten.
Eine Wahl kostet 45.000 Euro
Eine Wahl der Studierendenschaft kostet rund 45.000 Euro, die der AStA aus seinem Haushalt bezahlt. In der Satzung der Studierendenschaft steht geschrieben, dass der AStA-Vorsitzende bei solchen Verstößen sein Veto einlegen muss. Handelt er grob fahrlässig so haftet er privat“, fügt Eißmann an.
Das Gericht entschied am Dienstagmittag, dass die Wahlen rechtens seien. Zuvor ist Eißmann auch an die Universitätsleitung herangetreten mit der Bitte um Unterstützung zur Aufklärung der rechtlichen Situation. Diese sei ihm – nach eigenen Aussagen – aber verwehrt geblieben. „Vielmehr äußerte man sich dahingehend, dass ich doch das Risiko eingehen solle und zur Not mit 45.000 Euro Privatvermögen hafte“, ärgert sich der Studentenvertreter.
Wahlausschuss weist Vorwürfe zurück
Oppositionelle Listen, wie etwa die „Linke Liste.SDS“ sehen in dem Vorgehen des AStAs „den erneuten Versuch die Gremienwahlen zu verhindern und die demokratischen Prozesse lahmzulegen.“ Von „Manipulationsversuchen“ auf dem Campus war gar die Rede. So sollen einzelne Personen nach bekannt werden des Verwaltungsgerichtsentscheids versucht haben, Scanner und Drucker des Wahlausschusses lahmzulegen.
Der, von Eißmann heftig kritisierte Wahlausschuss, weist indes die Vorwürfe zurück. Niemand sei bevor- oder benachteiligt worden. Außerdem verstehe man nicht wie der AStA-Vorsitzende Wahlkosten von 45.000 Euro errechnet habe. „Die Kosten liegen bei maximal 20.000 Euro. Es gibt 35 Wahlhelfer, die pro Tag 60 Euro Aufwandsentschädigung bekommen, noch einmal 80 Euro bei der Auszählung der Stimmen und je eine Pauschale von 750 Euro für die neun Wahlausschussmitglieder.“