Bochum. Ein 49-jähriger Bochumer ist am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er 14 050 Euro seines dementen Vaters veruntreut haben soll.
Die stetig fortschreitende Demenz seines Vaters im Altenheim hat ein 49-jähriger Bochumer für seine finanzielle Bereicherung ausgenutzt. So sieht es jedenfalls das Schöffengericht, das den Sohn am Dienstag zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hat.
Der Angeklagte war mit der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten seines Vaters betraut. Deshalb verfügte er über dessen EC-Karte und PIN-Nummer. In 78 Einzelfällen hob er laut Urteil ohne Einwilligung des Vaters Geldbeträge zwischen 100 und 400 Euro ab. Zusammen ergab das 14 050 Euro. Das Geld soll er für eigene Zwecke ausgegeben haben. Wofür genau, erfuhr das Gericht allein schon deshalb nicht, weil der Angeklagte dem Prozess unentschuldigt fernblieb. Das Urteil erging deshalb per Strafbefehl - ohne Hauptverhandlung.
Aufgeflogen war der Fall, weil der Berufsbetreuer des Vaters die Abbuchungen entdeckt und Anzeige erstattet hatte.
Die Veruntreuungen passierten zwischen September 2009 und August 2010. Der Angeklagte war beim Abheben in der Bank teilweise gefilmt worden. Die Polizei ließ ihn „erkennungsdienstlich behandeln“ und machte Fotos von ihm. Diese wurden mit den Bildern vom Geldautomaten verglichen. Dadurch wurde der Sohn überführt.
Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte Einspruch einlegen.