Lünen. Angeblich hat die Leiterin einer Imbiss-Filiale den Inhalt einer Spendendose aufs eigene Konto überweisen lassen. Dafür soll sie ihrem Mann gegenüber wohltätig gewesen sein und ihm einen Job gegeben haben, zu dem er drei Jahre lang nicht erschienen sein soll.
Eigentlich sollte der heute 57-jährige Kraftfahrer in einem großen Lüner Imbissrestaurant elf Stunden pro Woche arbeiten, nachdem ihn seine Frau, die dort die Chefin war, als geringfügig Beschäftigten eingestellt hatte. Zum Dienst kam er angeblich aber nur an wenigen Tagen.
Seine Frau hingegen soll nicht nur die Kunden, sondern auch sich selbst bedient haben – am Spendentopf, der neben der Kasse stand. Das Kleingeld sollte Not leidenden Kindern zugute kommen, doch sie ließ es angeblich von einem Mitarbeiter auf ihr eigenes Konto einzahlen.
Wegen gemeinschaftlichen Betruges und des Vorwurfes der Untreue gegen die gleichaltrige Frau startete das Schöffengericht am Freitag einen groß angelegten Prozess mit zehn Zeugen, doch er endete nach einer guten Stunde mit einer vorläufigen Einstellung gegen Auflagen. Die angeklagte Frau muss 3000 Euro an die Kinderhilfsorganisation Terre des hommes zahlen, ihr Mann kommt mit 600 Euro davon.
Laut Anklage war dem Unternehmen ein Schaden von 15 000 Euro entstanden, weil der Mann kaum gearbeitet habe. Seine Frau soll 1036 Euro veruntreut haben.
Die Verteidigerin Dr. Sabine Riechert-Rother hatte zu Beginn des Prozesses ein Rechtsgespräch angeregt, das Verfahren mit dem Einräumen der Vorwürfe und Zahlung einer Auflage zu beenden. Richter Jan Knappmann ließ sich darauf ein, weil mit zwei arbeitsrechtlichen Verfahren alle Ansprüche erledigt sind und die Gesellschaft für Systemgastronomie als regionaler Manager der Imbisskette auf knapp 10 000 Euro verzichtet hat. Außerdem sind beide Eheleute nicht vorbestraft. Vor diesem Hintergrund spielte auch die Staatsanwaltschaft mit.
Nur lasse er nicht über die Höhe der Auflage mit sich reden, sagte Knappmann und legte die beiden zu zahlenden Summen fest. Bei dem geringsten Zahlungsverzug (Raten räumte er ein) sehe man sich vor Gericht wieder, gab er dem Ehepaar mit auf den Weg.