Bochum. . Weil sie monatelang Marihuana und Amphetamine verkauft hatte, sogar an Jugendliche, ist nun eine Mutter (48) zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Altersfrage ihrer Kunden entschied sie in der Regel nach dem Aussehen.
Massenhaft hatte eine 48 Jahre alte Familienmutter aus Bochum Marihuana und Amphetamine an Kunden verkauft, die erst 17 Jahre alt waren. Spätestens an diesem Montag hat sie das bitter bereut. Das Schöffengericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft.
Von Februar 2009 bis März 2011 hatte sie in ihrer Wohnung in Bochum-Hiltrop einen schwunghaften Handel betrieben - laut Urteil in 131 Fällen. Zehn Euro verlangte die unscheinbare Dealerin für ein Gramm Marihuana, fünf Euro für ein Gramm Amphetamine.
Rauschgift in Dose
Dass es bei ihr etwas zu kaufen gab, sprach sich nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Jugendlichen herum. Allein 74 Mal soll sie das Zeug an Minderjährige veräußert haben. „Ich habe einen Tipp bekommen, dann bin ich immer wieder hingegangen“, sagte ein heute 19-jähriger Ex-Kunde im Zeugenstand. „Ich habe gesagt, was ich wollte, dann hat sie abgepackt.“ Sie habe das Rauschgift in einer Dose aufbewahrt.
Wie er hatten auch mindestens zwei weitere Kunden bei ihr kleine Mengen Cannabis eingekauft, als sie noch 17 Jahre waren. Einer kam regelmäßig dreimal in der Woche vorbei, wie er sagte. Der Verkauf von Drogen an Minderjährige wird besonders hart bestraft. Mindeststrafe je Fall: ein Jahr Haft.
Altersfrage nach Aussehen entschieden
Die Angeklagte räumte das Handeln zwar ein, bestritt aber, an Minderjährige verkauft zu haben. Bei einem habe sie sich extra den „Perso“, wie sie sagte, den Personalausweis zeigen lassen. Demnach sei er schon 18 gewesen. Der Perso müsse wohl gefälscht gewesen sein. An die anderen Minderjährigen habe sie gar nicht verkauft. Grundsätzlich habe sie es bei der Altersfrage so gehalten: „Ich bin nach dem Aussehen gegangen.“
Anders als die Staatsanwältin ließ es das Gericht offen, ob sie sich der Jugend ihrer Kunden bewusst gewesen war. Trotzdem folgte es dem Strafantrag der Anklägerin: drei Jahre Haft.
Sohn der Angeklagten kifft selbst
Ihren Handel hatte die Angeklagte zu Hause vor der Familie verheimlicht, wie sie sagte. „Mein Sohn ist selber Kiffer, wenn er das gewusst hätte, hätte er wohl noch mehr geraucht.“
Seit langem ist die Frau schwer krank. Sie nehme täglich Morphium, meinte sie. Ihr Verteidiger appellierte ans Gericht: „Wenn man sie in diesem Zustand ins Gefängnis schickt, ist das doppelt belastend für sie.“ Für die Richter war dies kein Argument. Zumal: Die Angeklagte war wegen Drogenhandels vorbestraft. Und: Obwohl die Polizei im Februar 2011 ihre Wohnung durchsucht hatte, handelte sie laut Urteil „unverdrossen“ weiter.