Bochum. .
Wegen einer illegalen Hasch-Plantage in einem Keller in Langendreer wurden zwei 21-jährige Bochumer am Freitag zu jeweils 60 Sozialstunden verurteilt. Der Keller gehörte der Großmutter des einen Angeklagten.
Zwei 21-jährige Bochumer hatten sich in einem Keller in Langendreer eine heimliche Cannabis-Plantage aufgebaut. Am Freitag wurden sie wegen „unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln“ zu jeweils 60 Sozialstunden verurteilt. Außerdem müssen sie zu einer Drogenberatung gehen.
Die Plantage hatten sie im Keller der Großmutter (75) des einen Angeklagten angelegt. Die 75-Jährige war vorher gefragt worden. „Ich bin ein naturverbundener Mensch. Ich habe gesagt, dass ich Gemüse anbauen wollte. Das hat sie mir geglaubt“, meinte ihr Enkel vor dem Bezirksjugendschöffengericht.
Anbau-Anleitung aus dem Internet
Im Februar 2010 hatten sich die nicht vorbestraften Freunde im Internet eine Art Lehrfilm für den Hasch-Anbau angeschaut. Dann kauften sie in einem Geschäft in Bochum diverses Zubehör. In den folgenden Monaten zogen sie in Kübeln elf Cannabispflanzen hoch. Sie wurden 70 Zentimeter groß. Die Ernte ließen sie trocknen. Damit drehten sie Joints, die sie selbst rauchten. Das Hasch war fast pur und entsprechend berauschend.
Im Mai merkte die Großmutter, dass das „Gemüse“ in Wahrheit eine Droge war. Ihr Enkel und sein Freund ernteten die Plantage daraufhin ab. Von der Züchtung erfuhr aber auch die Polizei. Weil der Enkel der Kellerbesitzerin vom Kiffen eine sehr schwere Psychose bekommen hatte, war er der Polizei aufgefallen. Sie durchsuchte sein Zimmer - und entdeckte Teile der Ernte: 33 Gramm Marihuana und fünf Gramm Cannabisstängel.
„Wir sind naiv an die Sache herangegangen“, sagte ein Angeklagter. Ein Verteidiger meinte allerdings, dass die beiden mehr aus Experimentierfreudigkeit als aus krimineller Energie gehandelt hätten.
Hohes Risiko
„Selten hat sich das Risiko, das angeblich so harmlose Marihuana zu konsumieren, so realisiert wie hier“, sagte Vorsitzende Richterin Hadwig Noesselt im Urteil. Die Psychose, die der Angeklagte vom Kiffen bekam, musste sogar stationär behandelt werden. Er hatte auch „Wahnvorstellungen“. „War nicht schön“, sagte er.