Bochum. .

Es musste alles sehr schnell gehen: Am vergangenen Freitag verabschiedete der NRW-Landtag das KiBiz-Änderungsgesetz, wonach das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung künftig beitragsfrei sein soll. Ab 1. August soll diese Änderung bereits gelten.

Diese kurzfristige Entscheidung sorgt im Bochumer Jugendamt für Hektik. Doch ganz überraschend kam sie nicht. Jörg Klingenberg: „Es war ja bereits angekündigt worden, so dass wir uns darauf vorbereiten konnten.“ Denn es sind technische Umstellungen nötig.

Rund 2900 Kinder sind laut Jugendamt in Bochum von der Neuregelung betroffen. Deren Eltern werden ab Mitte August von der Stadt angeschrieben. „Nicht wenige Bochumer Familien haben aber bereits jetzt ihre Daueraufträge gekündigt, als sie von der Gesetzesänderung erfuhren.“ Das sei zwar in Ordnung, dennoch bittet das Amt, die Anschreiben abzuwarten, denn in denen gehe es auch um Details, etwa bei Rückstellungen (die das Gesetz nicht regelt) oder vorzeitigen Einschulungen; letztere Entscheidungen fallen zumeist im November, so dass die Beitragsbefreiung ab November gelte.

Schulpflicht ab 2012

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2005 und 30. September 2006 geboren sind und zum 1. August 2012 schulpflichtig werden.

Elternbeiträge über Lasteneinzug bucht die Stadt nicht mehr ab, so Klingenberg. Pro Monat bedeutet die Beitragsbefreiung für die Stadt Einnahmeausfälle in Höhe von 260 000 bis 270 000 Euro. „Im Jahr müssen 3,2 Millionen Euro kompensiert werden“, sagt Klingenberg. Das Land habe den Städten zugesichert, die Beiträge zu erstatten. Offen sei nur, in welcher Höhe. Denn jede Stadt erhebt andere Beitragssätze. In Bochum orientieren sie sich am Einkommen der Eltern – bis 17 500 Euro muss gar nichts gezahlt werden – sowie an der Betreuungsstundenzahl. Bochum rechnet indes nicht mit Verlusten.