Bochum.
Etliche Steuerzahler warten in diesen Wochen auf ihre Erstattung vom Fiskus. So auch Rainer Fahl. Bei dem 58-Jährigen indes ist es nicht die lange Bearbeitungszeit, die eine Auszahlung bislang verhindert hat. „Das Finanzamt war zweimal nicht in der Lage, das Geld auf mein Konto zu überweisen“, grollt der Bochumer.
Der Lohn- und Einkommenssteuer-Hilfering (LHRD) hat’s für ihn errechnet: Rund 600 Euro darf Rainer Fahl als Steuerrückerstattung für 2010 erwarten. Ein hübsches Sümmchen, mit dem der Angestellte seinen Pfingst-Urlaub finanzieren wollte. Doch das Finanzamt Bochum-Süd teilte ihm am 4. April mit, das seine angegebene Kontoverbindung falsch sei. „Das überwiesene Geld ist angeblich zurückgekommen“, so Rainer Fahl.
Zwar ist er sicher, dass die Kontonummer in der Steuererklärung stimmte. Dennoch füllte er ein Formblatt aus, auf dem er seine Bankverbindung nochmals aufführte. Bis zum 20. Mai, so der WAZ-Leser, tat sich nichts. In einem Brief an seinen Sachbearbeiter machte er seinem Ärger Luft. Reaktion: wieder gleich null. Fahl hingegen war auf 100. „Ich legte eine formelle Beschwerde ein, die ich direkt beim Chef abgab. Der sagte, dass mein Geld inzwischen zweimal überwiesen wurde. Aber jedesmal sei ein Zahlendreher drin gewesen. Dabei dachte ich immer, dass man mit Zahlen umgehen kann, wenn man beim Finanzamt arbeitet.“
Kurz vor Pfingsten ein erneuter Anlauf. „Angeblich sollte das Geld in den nächsten Tagen überwiesen werden.“ Fahle glaubte nicht dran. Zurecht. Weil auch ein erbetener Vorschuss nicht gewährt wurde („Das machen wir nicht“), fiel der ersehnte Pfingsturlaub mangels Mäusen ins Wasser. Bis Montag waren die 600 Euro nicht auf seinem Konto gelandet.
Finanzamt zeigte Entgegenkommen
Mit Hinweis auf das Steuergeheimnis äußerte sich das Finanzamt Bochum-Süd auf Anfrage der WAZ nicht zum Fall Fahl. „Wir dürfen dazu keine Auskunft geben“, betonte der Vorsteher Heinz-Joachim Mallach, zeigte aber gleichwohl Entgegenkommen: „Wir prüfen den Fall. Sollte hier etwas schief gelaufen sein, bedauern wir das außerordentlich.“ Bei jährlich 54.000 Einkommenssteuererklärungen könnten vereinzelt Fehler passieren.
Grundsätzlich rät Mallach, die angegebene Kontonummer auf dem Steuerbescheid zu prüfen. Geht innerhalb von zwei Wochen kein Geld ein, sollte sich der Steuerzahler an sein zuständiges Finanzamt wenden – „möglichst schriftlich und direkt an den Vorsteher.“ In der Regel sei die Erstattung dann eine Woche später auf dem Konto.
Diese Zusage machte das Finanzamt gestern auch Fahl – der daraufhin einen für Dienstag vorgesehenen Termin beim Rechtsanwalt absagte. Die Rache hat er schon im Kopf: „Irgendwann werde ich es sein, der Geld ans Finanzamt bezahlen muss – und sich dafür sehr viel Zeit nehmen wird...“