Berlin. .
Viele Steuerzahler drücken sich bis zum letzten Moment, ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr abzugeben. Bis zum 31. Mai bleibt ihnen nun noch Zeit. Dabei sind die Grundregeln für das Ausfüllen der Formulare gar nicht so kompliziert.
Wozu dient die Lohnsteuererklärung eigentlich?
Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Es wird davon ausgegangen, dass ein Standard-Arbeitnehmer das ganze Jahr über zu einem gleichen Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Lohnsteuer-Erklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Neun von zehn Steuerzahlern bekommen Geld zurück, weil sie zahlreiche Ausgaben von der Steuer absetzen können.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Im Prinzip gibt es nur vier Gruppen steuerrelevanter Ausgaben: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher, Arbeitscomputer oder Kinderbetreuung. Die zweite Gruppe sind die Sonderausgaben, das sind vor allem Ausgaben für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer. Die dritte Gruppe sind sogenannte außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheiten oder Scheidung. Zuletzt gibt es noch einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.
Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?
Grundlage der Besteuerung ist das Gesamteinkommen - also Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden dann Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen - das wird „von der Steuer absetzen“ genannt. Damit wird also nur das Einkommen gemindert; wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt dann davon ab, wie hoch der jeweilige Steuersatz des Steuerzahlers ist. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker - hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?
Einige wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte mit einer Bescheinigung ihres Arbeitgebers - dort sind etwa Lohn, die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Viele Ausgaben, die von der Steuer abgezogen werden können, müssen belegt werden. Wichtig ist, dass gekaufte Artikel möglichst genau auf der Quittung verzeichnet sind. Für andere Angaben flattern Steuernachweise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus - etwa von Banken oder Versicherungen.
Kann ich meine Steuererklärung alleine machen?
Die Formulare können per Hand oder elektronisch mit dem Programm Elster der Finanzverwaltung ausgefüllt werden. Daneben ist es möglich, eine Steuersoftware für den Computer zu kaufen, einem Lohnsteuer-Hilfeverein beizutreten oder zum Steuerberater zu gehen. Was die ideale Lösung ist, hängt laut Bund der Steuerzahler vom individuellen Steuerwissen ab und davon, wie komplex der Steuerfall ist. Lohnsteuerhilfe-Vereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen. Auch beim Lohnsteuerhilfe-Verein und beim Steuerberater müssen Steuerzahler ihre Belege sammeln und ihre Unterlagen übersichtlich zusammenstellen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Die Frist endet am 31. Mai. Wer auf Lohnsteuerhilfe-Verein oder Steuerberater setzt, hat aber Zeit bis zum Jahresende. (afp)