Bochum. . Ein schwules Paar, das seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat “nach zähen Verhandlungen“ mit dem Bochumer Finanzamt eine bessere Steuerklasse wie bei Ehepaaren durchgesetzt. Ob das aber so bleibt, ist zweifelhaft.

Ein schwules Paar, das seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat „nach zähen Verhandlungen“ mit dem Bochumer Finanzamt eine bessere Steuerklasse wie bei Ehepaaren durchgesetzt. Ob das aber so bleibt, ist zweifelhaft.

Ein homosexueller Angestellter aus Bochum, der seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, freute sich jetzt darüber, dass er nur noch rund 40 Prozent seiner früheren Einkommenssteuern zahlen müsse. Eigenen Angaben zufolge hat er es „nach zähen Verhandlungen“ mit dem Finanzamt Bochum-Süd erreicht, dass er von der Lohnsteuerklasse 1 (für Ledige) in die günstigere Steuerklasse 3 (für Verheiratete) umgestuft wurde und sein Lebenspartner in die Steuerklasse 5.

Hoffen auf die Vorbildfunktion

Außerdem habe ihn das Finanzamt rückwirkend für das Jahr 2009 gemeinsam veranlagt. Deshalb erwarte er Steuererstattungen. Mit den Entscheidungen habe das Finanzamt vorläufig anerkannt, dass einem schwulen Paar die gleichen steuerlichen Vergünstigungen zustünden wie Eheleuten.

„Meines Wissens ist es das erste Mal, dass ein Finanzamt in Deutschland - ohne den Gerichtsweg zu beschreiten - den Argumenten nachgegeben hat“, sagte der Mann (Anfang 50) der WAZ. Er hoffe, dass viele schwule und lesbische Paare „unserem Vorbild folgen und gemeinsame Steuererklärungen abgeben und Änderungen der Lohnsteuerklassen beantragen“.

Leiter des Finanzamtes widerspricht

Der Angestellte ist ein Mitarbeiter des Vereins „Rosa Strippe“, der sich für Belange von Homosexuellen einsetzt. Der Verein hilft auch bei steuerlichen Fragen weiter.

Nachdem aber die WAZ am Montag beim Finanzamt nachgefragt hatte, teilte Amtsleiter Heinz-Joachim Mallach mit, dass die Einstufung in die für Ehepaare geltende Steuerklassen ungesetzlich sei. Der Sachbearbeiter habe den Spielraum wohl zu groß ausgelegt. Möglicherweise droht jetzt wieder die Steuerklasse 1.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus

Ohnehin hat das Finanzamt die steuerliche Umstufung nur vorläufig gewährt. Denn eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage der Steuergerechtigkeit steht noch aus. Die „Rosa Strippe“ scheint aber zuversichtlich zu sein: Auch bei anderen Steuerfragen habe das Gericht eine Benachteiligung von Schwulen und Lesben für verfassungswidrig gehalten.

In Bochum leben derzeit 252 homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, teilte das Standesamt auf WAZ-Anfrage mit. Im laufenden Jahr wurden bereits sechs geschlossen.