Bochum. . Ein Ermittlungsverfahren gegen drei zum Teil ehemalige Vereinsverantwortliche des VfL Bochum wurde nun nach über drei Jahren eingestellt. Staatsanwältin Koch verhängte eine Geldauflage, welche an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden muss.

Mehrere Jahre lang hatte die Bochumer Staatsanwältin Stephanie Koch gegen drei zum Teil ehemalige Verantwortliche des VfL Bochum wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Vor kurzem hat sie das Verfahren gegen vier- und fünfstellige Geldauflagen eingestellt.

Nach über dreijährigen Ermittlungen hat die Bochumer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen drei zum Teil ehemalige Verantwortliche des VfL Bochum eingestellt. Als Auflagen mussten sie aber vier- beziehungsweise fünfstellige Euro-Beträge an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das erklärte Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek am Dienstag auf WAZ-Anfrage. Hintergrund ist die Steuerhinterziehung des Ex-VfL-Spielers Raymond Kalla ab dem Jahr 2002. Staatsanwältin Stephanie Koch hatte gegen die drei damaligen VfL-Verantwortlichen wegen Verdachts der Beihilfe ermittelt.

Anfang dieses Jahres nun kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass das „Verschulden gering“ sei, „zumal durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte einige der ursprünglichen Vorwürfe fallengelassen worden sind“, sagte Bienioßek. Die Namen der ehemals Beschuldigten teilte er mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht mit.

Kalla war Anfang 2008 vom Bochumer Schöffengericht zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter hatte damals „Schwarzlohn-Zahlungen“ an ihn festgestellt.